Hate-Speech – 400 Ermittlungsverfahren in Bayern allein im ersten Quartal 2020
(ra) Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen konsequent gegen strafbare Hassbotschaften vor. Dazu Justizminister Georg Eisenreich am Donnerstag gegenüber Medien: „Hass und Hetze haben im Internet ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Der Kampf gegen Hate-Speech ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Die bayerische Justiz ist gut aufgestellt. Allein im ersten Quartal 2020 wurden von den bayerischen Sonderdezernenten und dem Hate-Speech-Beauftragten etwa 400 Ermittlungsverfahren wegen strafbaren Hasskommentaren eingeleitet.“
Eisenreich zu den bayerischen Maßnahmen gegen strafbaren Hass im Netz: „Wir sind gut aufgestellt und haben schlagkräftige Ermittlungsstrukturen.“ Die Maßnahmen im Einzelnen:
- An allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften sind zum Jahresbeginn Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hass im Netz eingerichtet worden.
- Bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München wurde zudem ein Hate-Speech-Beauftragter zentral für ganz Bayern bestellt. Eisenreich: „Das soll auch ein klares Signal sein: Bekämpfung von Hate-Speech ist auch Extremismusbekämpfung.“
- Außerdem hat die Justiz gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Mitte Oktober 2019 die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ gestartet.

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Foto: Joerg Koch
Um Hate-Speech effektiv bekämpfen zu können, brauchen die Strafverfolgungsbehörden gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Eisenreich: „Der Bund hat bereits zwei gute Gesetzespakete auf den Weg gebracht, die wichtige Schritte beim Kampf gegen Hass im Netz sind.“
„Die unter anderem vorgesehenen Änderungen im Beleidigungsstrafrecht gehen jedoch nicht weit genug. Wir brauchen eine umfassende Modernisierung des Beleidigungsstrafrechts. Dazu habe ich bereits im November 2019 einen Diskussionsentwurf vorgelegt“, so der bayerische Justizminister. Besonders schwerwiegende Beleidigungsstraftaten müssten härter bestraft werden können.
Die Erwartung Eisenreichs an die Betreiber sozialer Netzwerke: „Auskunftsverlangen unserer Strafverfolgungsbehörden müssen ohne Wenn und Aber beantwortet werden.“ Das Problem nach den vorgesehenen neuen Regelungen sei aber weiterhin: Was ist, wenn der Firmensitz im Ausland ist bzw. die Server im Ausland stehen? Eisenreich: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich Diensteanbieter gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr auf eine Speicherung der Daten im Ausland berufen können.“
Der bayerische Justizminister will die sozialen Netzwerke auch an anderer Stelle zu Änderungen verpflichten: „Soziale Netzwerke sollten verpflichtet werden, nicht nur einen gemeldeten Kommentar, sondern zumindest auch wortgleiche Kommentare zu löschen. Betroffene könnten so eine Welle von Beleidigungen und Hasskommentaren mit einer einzigen Meldung beim Diensteanbieter stoppen.“