Straubing

Grundls Osterappell zur Seenotrettung: Zu helfen ist unsere humanitäre Pflicht

(ra) Wie die Büroleiterin des Straubinger Gründen-Bundestagsabgeordneten Erhard Grundl am Montag berichtete, seien mehr als 2.275 Menschen allein im letzten Jahr beim Versuch das Mittelmeer zu überqueren ertrunken. Wahrscheinlich sind es noch sehr viel mehr. Dieses Sterben zu beenden und zu helfen sei eine humanitäre Pflicht.

In letzter Zeit sei es immer häufiger vorgekommen, dass einzelne EU Mitgliedstaaten, insbesondere Italien, die Erlaubnis zum Anlegen verweigert hätten. Zum Teil hätten Schiffe der zivilen Seenotrettung wochenlang auf offener See ausharren müssen, wobei die geretteten Menschen in unwürdigen Zuständen leben mussten und zusätzlicher Gefahr ausgesetzt waren. Im Dezember habe sich Grundl selber ein Bild der Lage auf dem Rettungsschiff Sea-Watch 3 machen können, das trotz schwerem Seegang erst nach wochenlangen Verhandlungen in Malta einlaufen und die Geflüchteten, darunter Kleinkinder, sicher an Land bringen konnte. Dabei sei eine wachsende Zahl an Städten und Gemeinden in Deutschland und Europa bereit gewesen, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen.

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Die Weigerung einen sicheren Hafen anlaufen zu dürfen, stelle nach Ansicht der Büroleiterin die im internationalen See- und Völkerrecht verbriefte Pflicht zur Rettung auf hoher See in Frage. Das sei ein unhaltbarer Zustand. Außerdem müssten Schiffskapitäne befürchten, für die Rettung und Ausschiffung auch noch strafrechtlich verfolgt zu werden. Zugleich muss klar sein, dass Menschen, die auf der Suche nach Schutz in Seenot geraten sind, nicht nach Libyen gebracht werden dürfen, denn in den dortigen inoffiziellen Lagern drohen ihnen schwerste Menschenrechtsverletzungen.