7. Mai 2025
Landkreis Landshut

Glücksbringer suchen passende Mietwohnungen

(ra) Sie sind zurück aus ihren Winter-Quartieren südlich der Sahara, um die Menschen zu erfreuen, die seit altersher gefiederte Glücksbringer in ihnen sehen – vor allem aber, um eine neue Generation von Schwalben aufzuziehen. Schwalben und viele andere Vogelarten sind auf die Gunst des Menschen angewiesen, erläuterte am Freitag Christina Straßer vom Landratsamt Landshut. Daher sucht die Behörde engagierte Mitstreiter, die sich zu Gebäudebrüter-Beratern ausbilden lassen.  

Gebäudebrüter wie die Mauersegler (Foto), Schwalben, aber auch Turmfalken leiden unter dem Mangel an geeigneten Brutstätten. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt sucht engagierte Bürger, die als Gebäudebrüter-Berater zusammen mit den Fachleuten des Amts Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung leisten und Hilfestellungen leisten. – Foto: Landratsamt Landshut

Denn der Erfolg der Familienplanung von Mehl- und Rauchschwalben, aber auch von Mauerseglern, Spatzen ebenso wie von Turmfalken hängt ganz stark davon ab, dass Hausbesitzer sie als Untermieter dulden, erläutert die Naturschützerin und studierte Landschaftsplanerin. „Schwalben zum Beispiel beziehen in der Regel wieder das Nest vom Vorjahr“, schildert Straßer: „Ist es beschädigt, bessern sie es aus, ist kein Nest mehr da, bauen sie ein neues. Spätestens Mitte Juni legen die Weibchen dann ihre Eier.“

Kaum ein Vogel erfreut sich in der der europäischen Welt so großer Beliebtheit wie die Schwalbe. Um die Glücksbringer und Frühlingsboten ranken sich sogar fromme Legenden wie jene, dass es eine Schwalbe war, die Christus am Kreuz Trost spenden wollte. Im rauen Alltag der modernen Zivilisationslandschaft verbaut der Mensch allerdings den Gebäude-Brütern oft die Nistmöglichkeiten und damit die Sicherung des Überlebens vieler Arten.

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Kein Platz mehr für gefiederte Untermieter

„Wo Häuser renoviert oder saniert werden, bleibt für die Vögel, die in oder an Gebäuden brüten, oft kein Platz mehr“, konstatiert Christina Straßer. Dabei sei den wenigsten Hauseigentümern klar, dass sie sich mit der Zerstörung von Brutstätten strafbar machten: Denn das Bundesnaturschutz-Gesetz (Paragraph 44) stelle nicht nur die Vögel unter Schutz, sondern auch deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Damit solche Verstöße gegen das Artenschutzrecht erst gar nicht vorkommen, sollten sich Hausbesitzer vor Renovierungs- und Abriss-Arbeiten von der Unteren Naturschutzbehörde beraten lassen, erklärt die Mitarbeiterin des Landratsamts: „Sollten die gefiederten Mitbewohner ein Problem darstellen, suchen wir Mitarbeiter der Naturschutzbehörde gemeinsam mit den Bürgern nach praktikablen und kostengünstigen Lösungen.“

Der Rückgang an Nistmöglichkeiten dezimiert und gefährdet nicht nur weitgereiste Zugvögel und fleißige Insektenvertilger wie die Schwalben oder die Mauersegler, sondern auch Vögel, die ganzjährig in ihren angestammten Heimatrevieren bleiben – wie die Turmfalken. An ihrer Hauptnahrungsquelle könne es nicht liegen, sagt Christina Straßer: Die Bestände an Mäusen seien enorm und stabil, stellt die Naturschützerin fest. Dennoch gehe die Zahl der Turmfalken seit Jahren zurück, offenbar nicht zuletzt wegen fehlender geeigneter Nistplätze.

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Bindeglieder zwischen Behörde und Bürgern

Um den Rückgang aller Arten von Gebäudebrütern anzuhalten, sucht der Landkreis Landshut zur Unterstützung seiner Unteren Naturschutzbehörde engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger als ehrenamtliche Berater: Sie sollen als „Bindeglied zwischen Naturschutzbehörde und der Bevölkerung“ (Straßer) insbesondere darüber aufklären, „wie man die Ansiedlung der Vögel unterstützen und den Bestand erhalten kann“.

In den Aufgabenbereich der Berater gehören das Aufzeigen von alternativen Nistmöglichkeiten ebenso wie die Übergabe von Kotbrettern (die einem harmonischen Zusammenleben von Vogel und Tier unter einem Hausdach förderlich sind), das Verteilen von Informationsmaterial und die Erstversorgung von Vögeln, die verletzt oder aus dem Nest gefallen sind. 

INFO:
Die Ausbildung zum Gebäudebrüter-Berater findet an drei Terminen an der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Landshut) statt. Interessenten werden gebeten, sich telefonisch bei Fabian Beischl zu melden, Telefon 0871/408-4131, E-Mail: fabian.beischl@landkreis-landshut.de.