7. Mai 2025
Landshut

Gewerkschaft NGG: Schluss mit Billiglöhnen und Ausbeutung!

(ra) Vor der dritten Verhandlung über neue Tarifverträge in der Fleischwirtschaft am 29. März in Hamburg hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Rahmen einer Aktionswoche am Donnerstag um 2 Uhr die Beschäftigten im Vion Schlachthof Landshut zum Warnstreik aufgerufen. Die komplette Schlachtung ist dem Aufruf gefolgt. Erst um 6 Uhr ist die Schlachtung wieder angetreten. Die Gewerkschaft NGG fordert mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für die 160.000 Beschäftigten in deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken.  

Foto: NGG

Dazu erklärte Wilfried Maxim von der Gewerkschaft NGG: „Die Zeiten von Billiglöhnen und Ausbeutung in der deutschen Fleischbranche sind vorbei! Wir sind sehr zufrieden mit der breiten Beteiligung am Warnstreik. Heute Nacht haben die Kolleginnen und Kollegen im Vion Schlachthof Landshut auch ein Zeichen an die Beschäftigten der bayerischen Schlachthöfe in Waldkraiburg, Vilshofen und Buchloe gesendet, ihrem Beispiel zu folgen.“ Mit dem Verbot von Werkverträgen zum Jahreswechsel könnten sich die Fleischunternehmen jetzt nicht mehr hinter dubiosen Werkvertragskonstruktionen verstecken. „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist die Chance für einen echten Neustart ohne Skandale. Die Beschäftigten sind entschlossen, diese Chance zu nutzen und ordentliche Arbeitsbedingungen durchzusetzen.“ Das bisherige Angebot der Arbeitgeberseite über einen branchenweiten Mindestlohn von 10,00 Euro sei „völlig indiskutabel.“    

Hintergrund: Die Gewerkschaft NGG ist mit folgenden Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

  • Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub für die rund 160.000 Beschäftigten in der Branche geregelt werden. Diese Tarifverträge sollen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.