25. September 2024
Geiselhöring

Geiselhöringer Rathaus-Umbau erfolgt in zwei Bauabschnitten

(ra) Der Stadtrat von Geiselhöring hat in seiner Sitzung am Dienstagabend im Bürgerhaus entschieden, den barrierearmen Umbau des Rathauses in zwei Bauabschnitten anzugehen. Zunächst sollen neue Toiletten und ein zusätzliches behindertengerechtes WC eingebaut sowie der Aufzug auf der Rückseite errichtet werden. Die Außenanlage inklusive rollstuhlgerechter Rampe soll im zweiten Bauabschnitt realisiert werden.

Der Bauantrag für den barrierearmen Rathausumbau wurde im Sommer an das Landratsamt Straubing-Bogen zur Genehmigung weitergeleitet. In der aktuellen Kostenschätzung des Ingenieurbüros Lederer vom Juli 2023 sind für die Toiletten-Baumaßnahmen sowie den Anbau des Aufzugs Kosten von rund 560.000 Euro netto veranschlagt. Für die Außenanlage hat das Büro weitere 90.000 Euro netto angesetzt. Dazu kommen jeweils die Mehrwertsteuer, die Nebenkosten, die Genehmigungsgebühren und die Ingenieursleistungen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landratsamt erteilte der Stadtrat für den ersten Bauabschnitt den Ausschreibungsbeschluss.

Kanalgebühren: Neue Berechnung ab 2024

In zwei darauffolgenden Tagesordnungspunkten hatten die Stadträte Vorarbeit zu leisten für die neuen Kanalgebühren, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Sie werden momentan kalkuliert. Einstimmig votierten die Räte für eine neue Kläranlagenbenutzungsordnung, in die Preise für Zusatzleistungen der Kläranlage aufgenommen wurden. Diese  Zusatzleistungen sind die Anlieferung von Fäkalschlamm (Übernahmeentgelt 14,30 Euro pro Kubikmeter), die Anlieferung von Abwasser aus dem häuslichen Bereich (3,22 Euro pro Kubikmeter) und die Beprobung von Abwasser aus Kleinkläranlagen (40 Euro). Ebenfalls für die Neuberechnung der Kanalgebühren passten die Räte den kalkulatorischen Zinssatz für die Verzinsung der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Geiselhöring an: Er wird für die Jahre 2024 bis 2027 von vier auf drei Prozent gesenkt.

Zusagen von genügend  Atemschutzgeräteträgern

Vollbesetzt war dieses Mal die Zuhörerbank im Saal des Bürgerhauses: Etliche Vertreter der Feuerwehren von Pönning und Oberharthausen waren gekommen weil die Stadträte einen Grundsatzbeschluss über die Beschaffung eines Fahrzeuges für die künftige Feuerwehr Pönning-Oberharthausen zu fällen hatten. Die  beide Wehren haben beschlossen, zum 1. Januar 2024 zu fusionieren. Weil durch den Zusammenschluss genügend Feuerwehrler die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger zugesagt haben, soll  die FFW Pönning-Oberharthausen mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) ausgestattet werden. So lautet auch die Empfehlung von Andreas Dittlmann, der ein Fachbüro für Bedarfsplanungen im Feuerwehrwesen betreibt. Er argumentiert, dass die anderen Feuerwehren der Stadt Geiselhöring die Hilfsfrist von zehn Minuten mit einem Fahrzeug mit Atemschutz nicht gewährleisten können.

Die Kosten für ein TSF-W sind mit 320.000 Euro veranschlagt. Die Regierung von Niederbayern fördert die Beschaffung mit einem Festbetrag  von 52.910 Euro. Die Alternative, ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) mit festverbauter Spritze anzuschaffen, schied aus, weil es schwerer ist und die Fahrer einen Lkw-Führerschein bräuchten. Der Stadtrat befürwortete letztlich einstimmig die Beschaffung eines TSF-W für die fusionierte Feuerwehr Pönning-Oberharthausen. Im nächsten Schritt soll ein Ingenieurbüro das  Leistungsverzeichnis erstellen, bevor das Fahrzeug ausgeschrieben wird.

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Stellungnahme zu Haindling-Nord

Im laufenden Planfeststellungsverfahren für die Umgehungsstraße Haindling-Nord muss die Stadt Geiselhöring als Trägerin öffentlicher Belange eine Stellungnahme zum Planentwurf des Staatlichen Bauamts Passau abgeben. Eine solche hat das Bauamt der Stadtverwaltung verfasst und weist darin auf vier Punkte hin. So fehlt im Erläuterungsbericht eine Schmutzwasserleitung in Helmprechting, die zu ergänzen ist. Im Widmungsplan ist die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße Geiselhöring-Haindlingberg fälschlicherweise als öffentlicher Feldweg dargestellt. Dies ist zu korrigieren.

Außerdem möchte die Stadt, dass Straßen, die später an sie überlassen werden und für die sie dann die Straßenbaulast übernimmt, in einem entsprechend guten Zustand übergeben werden. Und zuletzt wird darum gebeten, dem geplanten Radwegbau von Hainsbach entlang der Staatsstraße St 2111 nach Geiselhöring Tribut zu zollen: Um eine gute Anbindung des Radwegs zu ermöglichen, soll das Staatliche Bauamt Passau beim Haindlinger Kreisverkehr eine Querungshilfe über die Staatsstraße St 2111 einplanen, damit vom Radweg aus entweder der Ortskern von Haindling oder die Franz-Xaver-Feichtmayr-Straße in Geiselhöring erreicht werden kann. Außerdem wurde in die Stellungnahme die Anregung aus einem Antrag der SPD-Fraktion aufgenommen, dass auf Ausgleichsflächen heimische Obstgehölze gepflanzt werden solle. Damit soll der Bevölkerung die Möglichkeit geben werden, das anfallende Obst für private Zwecke zu ernten.

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FW-Antrag wurde nicht behandelt

Von der Fraktion der Freien Wähler lag dem Stadtrat ebenfalls ein Antrag vor: Das Gremium solle darüber abstimmen, ob es dem Planfeststellungsentwurf für den Neubau der Umgehung Geiselhöring-Hirschling überhaupt grundsätzlich zustimmt. Ihr Argument: Die dazugehörigen Unterlagen seien jetzt deutlich ausführlicher als diejenigen, die den Stadträten vorlagen, als sie in der Januar-Sitzung mit 11:9 Stimmen für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gestimmt hatten. Erstmals würden jetzt ganz detailliert die Auswirkungen des geplanten Vorhabens dargestellt, etwa hinsichtlich Immissionen, zur Umweltverträglichkeit oder zum Artenschutz und Wasserhaushalt. Sie seien so gravierend, dass eine Realisierung des Straßenbauprojektes nicht gerechtfertigt sei.

Es liege in der Natur der Sache, dass die Unterlagen in diesem Planungsstadium detaillierter ausfallen, meine Robert Ammer, Sprecher der CSU-Fraktion. Faktisch gebe es aber keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zur Januar-Sitzung. Die Mehrheit der Stadträte stimmte sodann Ammers Antrag gemäß der Geschäftsordnung zu, den Antrag der Freien Wähler nicht zu behandeln. Dieselbe Mehrheit votierte dafür, dem Staatlichen Bauamt Passau die Stellungnahme zum Planfeststellungsentwurf mit den genannten Änderungswünschen zukommen zu lassen.

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Zwei Einbeziehungssatzungen

In den weiteren Tagesordnungspunkten der Sitzung billigten die Stadträte einstimmig den Entwurf für die  Aufstellung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Agrar-Photovoltaikanlage „Hirschlinger Feld“ auf dem Flurstück 1248 der Gemarkung Hirschling bei Helmprechting. Damit kann in das Verfahren zur frühzeitigen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden.

Keine Einwände hatten die Räte gegen die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für ein Grundstück an der Feldkirchener Straße in Pönning, damit der Antragsteller dort ein Wohnhaus mit Garage bauen kann. Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für  Wallkofen „Nördlich des Kreutweges“ ist dagegen schon vorangeschritten. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind einige Stellungsnahmen eingegangen, die nun teilweise noch in die Planunterlagen eingearbeitet werden, um sie dann erneut verkürzt auszulegen.