Geflügelpest: Auch in der Region Landshut Vorsicht gefragt
(ra) Offizell HPAI, H5N1, oder aviäre Influenza genannt, ist diese Tierseuche besser unter den Begriffe „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ bekannt. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieses Virus gehören und sich der Erreger deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Im Oktober wurde bei einer Krickente im Landkreis Cham dieses Virus nachgewiesen, im Landkreis Nürnberger Land wurde Anfang Oktober eine betroffene Stockente aufgefunden.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem Hühner und Puten erkranken. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.
Das Veterinäramt bittet die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut, bereits jetzt besondere Vorsicht walten zu lassen und ihre Bestände entsprechend zu schützen. Bislang gilt zwar noch kein striktes „Aufstallungsgebot“, dass die Bestände nicht mehr im Freien gehalten werden dürfen – das Veterinäramt empfiehlt aber den Haltern dringend folgende Biosicherheitsmaßnahmen:
- Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln: Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Stallen Sie Ihr Geflügel auf, insbesondere dann, wenn Sie sich in einem Risikogebiet befinden, d. h. in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/