19. April 2025
Landkreis Landshut

Für Sport- und Schützenvereine Vereinspauschale bis 1. März beantragen

(ra) Auch im Jahr 2021 stellt der Freistaat Bayern zur Förderung der Sportvereine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien, die bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Angesprochen werden Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die steuerrechtlich gemeinnützig sind und deren Beitragseinnahmen (Ist-Aufkommen) das Mindestbeitragsaufkommen (Soll-Aufkommen) erreichen.

Da die Corona-Pandemie als besonderer Grund anerkannt wird, reicht es 2021, wenn 70 Prozent des Sollaufkommens erreicht werden, um die Voraussetzungen für die Vereinspauschale zu erfüllen. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom Verein selbst gewählte Beitragsermäßigungen. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben bestehen. Auch Vereine ohne Übungsleiter können die Vereinspauschale beantragen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.

Grundsätzlich können nur am Stichtag gültige Übungsleiterlizenzen eingereicht werden. Da jedoch coronabedingt im letzten Jahr Fortbildungen bzw. Verlängerungen nicht möglich waren, werden ausnahmsweise auch Übungsleiterlizenzen akzeptiert, die nach dem 1. März 2020 (Stichtag des Vorjahres) abgelaufen sind. Die Übungsleiterlizenzen sind im Original bzw. mit der „Erklärung Lizenzinhaber 2021“ einzureichen. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.

Die Antragsunterlagen müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 1. März 2021 vollständig vorliegen (gesetzliche Ausschlussfrist). Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl am Landratsamt Landshut unter susanne.koelbl@landkreis-landshut.de.