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28. April 2024
Bayern

Für Antisemitismus gibt es keinen Platz in Bayern – Justiz geht konsequent vor

(ra) Die Zahl von Straftaten gegen Juden in Deutschland und auch in Bayern steigt. 2019 gab es mehr als 300 antisemitisch motivierte Straftaten im Freistaat. Im Jahr 2020 leiteten die Hatespeech-Sonderdezernenten der bayerischen Staatsanwaltschaften 81 Ermittlungsfahren wegen antisemitischer Hass-Posts im Netz ein. Bei den Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen kam es in den vergangenen Wochen verstärkt zu antisemitischen Vorfällen.

Dem Monitoring-Bericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) zufolge haben Teilnehmer in München, Nürnberg und Passau am 9. Mai gelbe Sterne mit Inschriften wie „Impfen macht frei“ getragen.

Justizminister Georg Eisenreich – Foto: Joerg Koch

Dazu der bayerische Justizminister Georg Eisenreich am Mittwoch: „Mit solchen Aktionen werden die Infektionsschutz-Maßnahmen von Bund und Ländern auf unerträgliche Weise mit dem Nationalsozialismus und der Schoah verglichen und sogar gleichgesetzt.“ Die Verbreitung antisemitischer Verschwörungstheorien und die Relativierung nationalsozialistischer Verbrechen könnten – so warnt Eisenreich ­– auch zum Nährboden für neue Straftaten werden.

Dr. Ludwig Spaenle, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, betonte: „Wir in Bayern und in Deutschland haben eine besondere Verantwortung für Juden. Im Kampf gegen Antisemitismus halte ich das Miteinander von drei Vorgehensweisen für notwendig: Die gelebte Solidarität mit Juden, die Prävention und Bildung gegen Antisemitismus sowie die Verfolgung von Straftaten. Die Grundlage für ein solches Vorgehen ist eine Kultur des Hinschauens.“ Mit Blick auf die Rolle der Justiz ergänzte Dr. Spaenle: „In Bayern erlebe ich, dass Polizei und Justiz Antisemitismus mit Nachdruck entgegentreten.“

Um die Staatsanwälte bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Generalstaatsanwaltschaften unter Federführung von Oberstaatsanwalt Andreas Franck einen bisher in Deutschland einzigartigen Leitfaden erarbeitet: „Antisemitische Straftaten erkennen“. Minister Eisenreich: „Ziel des Leitfadens ist es, Anhaltspunkte für eine judenfeindliche Tatmotivation darzustellen. Damit können antisemitische Straftaten leichter identifiziert werden. Anhaltspunkte für ein antisemitisches Tatmotiv sind z.B. Codes oder Jahrestage, die für Neonazis von Bedeutung sind.“

Die bayerische Justiz hat zudem mit einem Bündel an Maßnahmen auf die Zunahme antisemitischer Straftaten in den vergangenen Jahren reagiert.

  • Bei den drei Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg wurde im Sommer 2018 jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt.
  • Die Staatsanwaltschaften wurden angewiesen, dass für die Frage nach dem Vorliegen einer antisemitischen Straftat die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) maßgeblich ist.
  • Für die Staatsanwaltschaften gilt der Grundsatz: Eine nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht.
  • Kampf gegen Hasskriminalität im Netz. Dafür wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate eingerichtet. Zudem wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft München zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt.
  • Härtere Strafen für judenfeindlich motivierte Straftaten: Bayern hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat Ende November 2019 mit breiter Mehrheit zugestimmt und den die Bundesregierung aufgegriffen hat.

Eisenreich stellt klar: „Für Antisemitismus gibt es keinen Platz in Bayern. Es ist unsere Verantwortung, den Judenhass an den Rändern, aber auch in der Mitte der Gesellschaft und unter zu uns Geflüchteten zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“