Landkreis Straubing-Bogen

Erörterungstermin zum Bau eines Schlachtbetriebes in Atting nach drei Stunden zu Ende

(jh) Die Errichtung eines Regionalschlachtbetriebes gegenüber dem Flugplatzgeländes Wallmühle (Gemeinde Atting) durch die FZK (Frische Zentrum Kreipl) GmbH aus Straßkirchen wird nicht von allen begrüßt. Mit insgesamt 135 Einwänden musste sich das Landratsamt Straubing-Bogen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens befassen. Am Dienstagvormittag rund 20 Einwender zum Erörterungstermin im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes erschienen. Nach drei Stunden war die Veranstaltung zu Ende.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mussten zur Erteilung der Genehmigung die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das bedeutete, dass die Antragsunterlagen für die Bevölkerung zur Einsichtnahme ausgelegt werden mussten. Vier Wochen hatten Interessenten die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und zwei Wochen mehr, um etwaige Einwendungen schriftlich einzureichen. Unter der Leitung von Regierungsrätin Stephanie Aumer wurden am Dienstag die Einwände vorgetragen und erörtert. Eine endgültige Genehmigung des Antrages erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Noch fehlen dem Landratsamt die Stellungnahmen einiger Fachstellen.

Die Einwände wurden aufgeteilt in die Bereiche Allgemeine Verfahrensfragen, Luftreinhaltung, Bioaerosole/Keime, Lärm, Tierschutz, Wasser/Abwasser, Naturschutz und Sonstiges. Nicht Verfahrensgegenstand waren Themen wie Situation der Arbeitskräfte, Wertminderung von Immobilien und Tourismuseinrichtungen, ethnische Komponete oder die Frage nach weiteren Tierverarbeitungsbetrieben. „Wir wollen heute Unklarheiten und Missverständlichkeiten behandeln“, sagte dazu Stephanie Aumer.

Das Projekt – einen Regionalschlachtbetrieb mit Zerlegung, Verpackung, Kühl- und Tiefkühlräumen, Räucheranlagen und Versand – stellte der Bauherr Lothar Kreipl selbst vor. Sein seit 2002 in Straßkirchen ansässiger Betrieb hat sich auf die Schlachtung und Zerlegung von Rindern spezialisiert. Waren es im ersten Jahr der Gründung noch 30 Tonnen Fleisch, die monatlich verarbeitet wurden, so sind dies heute 100 Tonnen monatlich.

An neuen Standort soll an vier Tagen pro Woche im Einschichtbetrieb geschlachtet werden: In der Stunde 30 Rinder bzw. 100 Schweine. Die Kernkompetenz soll aber weiterhin bei Rindern liegen. Die Schlachtung von Schweinen erfolgt zur Eigenvermarktung, im Auftrag von Metzgern aus der Region (die auch selber die Tiere vom Landwirt einkaufen können) und Biolandwirten (zur Selbstvermarktung), für den Großhandel und dem Regionalverkauf. Für die Gastronomie und den Privatverbraucher bestehe die Möglichkeit des Direkteinkaufs. Großverpackung und Selbstabholung sei jedoch Voraussetzung.

Bei der baulichen Beschreibung führte er unter anderem an, dass die Abluft über einen über 13 Meter hohen Kamin inklusive Biofilter abgeleitet werde. Das häusliche Abwasser ließe ins Klärwerk Atting und das Betriebsabwasser werde in einer Flotationsanlage gereinigt und dann über eine Druckleitung ans Abwassernetz der Straubinger Kläranlage abgeführt.

Mehrere Einwender hatten moniert, dass die Auslegung bzw. die Unterlagen fehlerhaft gewesen sei. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes müsste auch nach dem in der Veröffentlichung des Landratsamtes genannten Termin 13. Oktober die Möglichkeit bestehen, Einwände vorzubringen. Die Leiterin des Sachgebietes Umwelt- und Naturschutz Irene Denk bestätigte, dass auch weiterhin Einwände gerichtlich vorgebracht werden könnten. Im Übrigen habe sich das Landratsamt bei der Auslegung an die Vorlage des bayerichen Umweltministeriums gehalten.

Dass die Auslegung nicht im Internet erfolgt sei, läge daran, dass vom Antragsteller keine digitalisierten Unterlagen vorlägen und das Landratsamt nicht verpflichtet sei, diese Unterlagen zu digitalisieren. Dem Einwand, die Auslegungszeit sei aufgrund des Umfangs der Unterlagen zu kurz gewesen, entgegnete Denk, dass „weniger Unterlagen nicht möglich seien“.

Luftreinhaltung äußerte sich Roswitha Farny vom Sachverständigenbüro für Immissionsschutz „Hoock Farny Ingenieure“ aus Landshut. Ihren Ausführungen zufolge sei für die Geruchsbelästigung eine Ausbreitungsberechnung für diesen Betrieb nicht erforderlich gewesen, da eine Wohnbebauung nicht im Radius von 350 Meter vorhanden sei. Eine Geruchsausbreitung würde entsprechend der Windrose Straubing weder den Flugplatz noch Einzelhöfe im Umfeld des Schlachtbetriebes treffen.

Hinsichtlich Befürchtung, dass Bioaerosole und Keime an die Umwelt abgegeben werden, sagte der stellvertretende Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt, Dr. Thomas Lang: „Es gehen vom Tierpark höhere Keimkonzentrationen aus, als von dieser Anlage.“ Atemwegserkrankungen und verstärkte Allergiebeschwerden bei den Bewohnern von Atting seien aufgrund der Entfernung nicht realistisch.

Zum Tierschutz im Betrieb führte der Leiter des Veterinäramtes Dr. Hermann Sturm aus, dass bei jedem Schlachtvorgang ein Tierarzt anwesend sein müsse. Die Befürchtung, dass Tiere im geplanten Schlachthof geschächtet werden könnten, räumten sowohl Dr. Sturm, als auch der Antragsteller aus: Laut dem Veterinär sei das Schächten in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Es gäbe nur wenige Genehmigungen. Lothar Kreipl sicherte zu, dass schächten in seinem Betrieb nicht erfolgen werde, auch nicht irgendwann beabsichtigt sei, da die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden wären.

Über den Wasserverbrauch war zu erfahren, dass wöchentlich etwa 400 Kubikmeter benötigt werden. Bezüglich des Abwassers ergänzte Stefan Gärtner vom städtischen Entwässerungsbetrieb, dass bisher auch schon der Straubinger Schlachthof sein Abwasser eingeleitet habe – und das weit geringeren Anforderungen, als für den geplanten Betrieb. Das Thema „Brandschutz“ war ebenfalls Inhalt von Einwänden. Dazu hatte der Betreiber ein Brandschutzkonzept vorgelegt. Laut Irene Denk seien die Belange der Feuerwehr geprüft worden. Dem Ergebnis zufolge würde es zu einer Aufstockung der Ausrüstung bzw. Gerätschaft kommen. Übungen auf dem Betriebsgelände müssten – falls von Feuerwehr gewünscht – mit dem Betreiber abgeklärt werden.

Einer der Einwender ist der Pächter des Flugplatz-Restaurants. Er war auch der einzige, der am Dienstag zu seinem Einwand persönlich Stellung bezog. Wie er nach Beendigung des Erörterungstermin gegenüber den Medien ankündigte, werde am 1. Dezember um 19 Uhr in seinem Restaurant eine Informationsveranstaltung mit dem Ziel eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids stattfinden, um den Schlachtbetrieb doch noch verhindern zu können.