Ermittlungen wegen Kinderpornografie – Haftbefehl gegen 32-Jährigen
(pol) Nach mehrmonatigen und umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Landshut ist nun gegen einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Dingolfing-Landau Haftbefehl ergangen. Der Mann steht im Verdacht, mutmaßlich seit Mai vergangenen Jahres über eine Socialmedia-Plattform Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen aufgenommen zu haben (Cybergrooming).
Nach Aufforderung durch den 32-Jährigen habe das Mädchen schließlich Nacktaufnahmen von sich an den Tatverdächtigen übersandt. Im weiteren Verlauf soll er dann gedroht haben, die Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen, um weitere Bilder zu erhalten.
Dem Ergebnis der weiteren Ermittlungen soll der Tatverdächtige, vermutlich Ende Mai 2024, unter einem Pseudonym auf einer Socialmedia-Plattform mit einem bislang unbekannten Nutzer Kontakt gehabt haben. In dem Chat soll der Tatverdächtige dem Nutzer ein Kleinkind für sexuelle Zwecke angeboten haben. Der unbekannte Chatpartner sei auf das Angebot des Tatverdächtigen nicht eingegangen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging nun Haftbefehl gegen den 32-Jährigen unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte und Vorbereitens des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Der Mann wurde am Freitag durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut festgenommen und nach Vorführung beim Amtsgericht Landshut in eine bayerische Justizvollzugsanstalt (JVA) eingeliefert.
Cybergrooming
In sozialen Netzwerken, in Chat-Foren oder beim Cybergrooming suchen Personen über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch oder zu Treffen zu überreden. In sozialen Netzwerken, in Chat-Foren oder bei Online-Spielen können Jungen und Mädchen von anderen in sexueller Weise angesprochen werden. Die Täterinnen und Täter nutzen zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten, um Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Manche Personen tun dies mit dem Ziel, die angesprochenen Minderjährigen zu belästigen, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder zum Versand von Nacktbildern aufzufordern.