14. Mai 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

Ergebnisse der ersten Biomasse-Ausschreibung vorgestellt

(ra) Die Regionalgruppe Niederbayern des Fachverbands Biogas e.V. lud am Dienstag zum inzwischen 45. Biogasstammtisch nach Rottersdorf bei Landau ein. Zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen informierten sich über die Ergebnisse der ersten Biomasse-Ausschreibung im September und die Änderungsvorschläge des Fachverbands.

Der Geschäftsführer des Fachverbands Biogas e.V., Dr. Stefan Rauh, analysierte die Umsetzung der ersten Ausschreibung für Biomasseanlagen und teilte seine Schlussfolgerungen mit den Teilnehmern. Zu Beginn erläuterte Rauh die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an einer Ausschreibung. Wichtig sei, dass Bestandsanlagen für eine Anschlussförderung an der Ausschreibung teilnehmen müssten. Der Gebotshöchstwert lag dieses Jahr bei 16,90 ct/kWh, zudem sei der Wert begrenzt auf die Höhe der bisher ausgezahlten Vergütung. Nach einem Zuschlag sei der Wechsel in die neue Vergütungsphase frühestens nach 12 und spätestens 36 Monaten zu vollziehen. Insgesamt habe der Anlagenbetreiber die Möglichkeit, an drei Ausschreibungen teilzunehmen.

Dr. Stefan Rauh

Für eine Anschlussvergütung müssten unterschiedliche technische Voraussetzungen eingehalten werden, so Rauh. So müsse zum Beispiel auf der Anlage eine gasdichte Mindestverweilzeit von 150 Tagen eingehalten werden. Zusätzlich müsse bedarfsgerecht Strom erzeugt werden können. Der Nachweis erfolge durch eine Bestätigung des Umweltgutachters. Eine weitere Voraussetzung für eine Vergütung sei der Maisdeckel, welcher den Anteil von Mais auf 50 Prozent des gesamten eingesetzten Substrats verringere.

Die erste Ausschreibung für Biomasseanlagen fand am 1. September statt. Von dem gesamten Ausschreibungsvolumen von 122 MW installierter Leistung wurden 77 Prozent nicht ausgeschöpft, so Rauh. Diese nicht bezuschlagte Leistung werde im Jahr 2018 neu ausgeschrieben. Bei einer Teilnahme an der Ausschreibung müsse der Anlagenbetreiber eine finanzielle Sicherheit hinterlegen sowie eine gültige Genehmigung vorweisen. Diese müsse für Neuanlagen aus dem Jahr 2017 sein und bei Bestandsanlagen noch mindestens zehn Jahre gültig sein.

Als Zwischenfazit nach der ersten Durchführung der Ausschreibung fasste der Referent zusammen, dass die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern seien. So fordere der Fachverband unter anderem, den Ausschreibungsturnus auf zwei Ausschreibungen pro Jahr anzuheben. Der Vergütungszeitraum sei bei einem vorzeitigen Wechsel zu erhöhen und der Gebotshöchstwert müsse höher angesetzt werden. Aktuell werden weitere Wünsche an das neue Ausschreibungsmodell intern diskutiert, so Rauh. Jedoch seien viele Forderungen abhängig von den zukünftigen politischen Rahmenbedingungen.