20. April 2025
Landkreis Straubing-BogenNiederbayernStraubing

Entlastung für Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige

(ra) Der Wunsch der allermeisten Senior*innen ist es, möglichst lange selbständig und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch mit zunehmendem Alter kann es vorkommen, dass kleine Unterstützungsleistungen den Alltag wesentlich erleichtern können. Für hilfebedürftige Menschen ist es wichtig, dass sie die Hilfe bekommen, die sie gerade benötigen.

Haushaltshilfe

Aber persönliche Bindungen in den Familien nehmen ab, weil die Kinder zum Beispiel berufsbedingt weit entfernt wohnen. Andererseits gibt es viele Menschen, die sich engagieren möchten, verbunden mit dem Wunsch, Gutes zu tun und gleichzeitig auch selbst davon zu profitieren.

Personen ab Pflegerad 1, die zu Hause leben, haben eine neue Möglichkeit, derartige alltagspraktische Unterstützungsleistungen über die Pflegekasse abzurechnen.

Alle, die über die Pflegekasse mindestens mit Pflegegrad 1 eingestuft sind, haben neben anderen Leistungen einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro (1.500 Euro im Jahr). Diesen Betrag können Pflegebedürftige zweckgebunden einsetzen, zum Beispiel für die Erstattung von Aufwendungen für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege, für die Leistungen der Tagespflege oder die Abrechnung mit anerkannten Dienstleistern für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Viele Pflegebedürftige nutzen diesen Entlastungbetrag aus den unterschiedlichsten Gründen nicht.

Nach einer neuen gesetzlichen Regelung für Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG) können Betroffene auch solche Kosten mit der Pflegekasse abrechnen, die durch eine ehrenamtlich tätige Einzelperson erbracht werden. Darunter fallen zum Beispiel Besuchsdienste, Einkaufsservice, Fahr- und Begleitdienste, kleine handwerkliche Hilfen oder Unterstützung bei Behördenangelegenheiten. Folgende Voraussetzungen muss die Hilfskraft erfüllen: 

Die Person, die die Hilfeleistung erbringt

  • ist mindestens 16 Jahre alt,
  • ist weder verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person, die sie unterstützt,
  • lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, der sie hilft,
  • unterstützt nicht mehr als drei Personen mit Pflegegrad pro Monat,
  • spricht die gleiche Sprache wie die Person, die sie unterstützt und
  • hat einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung; im Einzelfall kann die Bayer. Ehrenamtsversicherung ersatzweise greifen).

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Schüler, Auszubildende, ein Neffe, eine berufstätige Nachbarin, ein Bekannter im Ruhestand; sie alle können im anstrengenden Pflegealltag unterstützen, persönlichen Freiraum für pflegende Angehörige ermöglichen und zum Erhalt von Sozialkontakten beitragen.

Sie haben eine Pflegegradeinstufung und werden zum Beispiel von einer Nichte oder einem Nachbarn regelmäßig mit kleinen Hilfsdiensten unterstützt? Sie möchten diesem Menschen gerne eine kleine finanzielle Anerkennung zukommen lassen?

Wenn Ihre Bekannte/Ihr Helfer sich ohne großen bürokratischen Aufwand bei der Fachstelle für Demenz und Pflege in Niederbayern registrieren lässt und eine kostenfreie Schulung (Dauer acht Unterrichtseinheiten) absolviert, können Sie mit Ihrer Hilfsperson eine stündliche Aufwandsentschädigung von bis zu zehn Euro über die Pflegekasse abrechnen. Somit können Sie den Ihnen zustehenden monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für die Unterstützung vor Ort bei Ihnen zu Hause nutzen.

Sie unterstützen einen pflegebedürftigen Nachbarn bei Alltagsdingen? Oder Sie haben einen Bekannten, der Hilfe benötigt? Sie tun dies ehrenamtlich und gerne. Über eine kleine Aufwandsentschädigung als Anerkennung für Ihre Bemühungen würden sich schon freuen?

Dann beraten Sie sich mit Ihrer Pflegeperson bzw. mit den Angehörigen und erkundigen sich, ob der Einsatz als ehrenamtlich tätige Einzelperson für Sie in Frage kommen könnte.

Steuerfrei abgerechnet werden kann eine solche Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bis zu 3.000 Euro im Jahr (sogenannte Übungsleiterpauschale).

Bitte beachten Sie: Mit der Registrierung der Einzelpersonen übernehmen die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege lediglich die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen. Eine prüfende, qualitätssichernde Funktion wird nicht übernommen, zudem hat die Fachstelle keinerlei Kenntnis über die durchgeführte Leistung der Einzelperson – eine Haftung wird nicht übernommen. Über die Kommune erfolgt keine Vermittlung der jeweiligen Partner. Die Vereinbarung zwischen der Person, die die Hilfeleistung annimmt und der ehrenamtlich helfenden Person über Art und Dauer der Unterstützung ist rein privatrechtlicher Natur. 

Informationen zu ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erhalten Sie bei:

Fachstelle für Demenz und Pflege, Regionalstelle Niederbayern in Landshut, Tel. 0871/96367-156, E-Mail: info@demenz-pflege-niederbayern.de

Für Personen, die in der Stadt Straubing wohnen: Fachstelle Senioren und Wohnraumberatung der Stadt Straubing, Am Platzl 31, Tel. 09421/944-70469 oder -70468, E-Mail: rita.hilmer@straubing.de oder jennifer.hagn@straubing.de

Für Personen, die im Landkreis Straubing-Bogen wohnen: Fachstelle Senioren am Landratsamt Straubing-Bogen, Tel: 09421/973-528, E-Mail: haberl.kathrin@landkreis-strauibng-bogen.de