Ein Jahr Online Antragsportal- Agentur für Arbeit
(ra) Die Bundesagentur für Arbeit baut ihre Online- Präsenz kontinuierlich aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben mit der Nutzung des Online-Antragsportals die Möglichkeit, Formulare und Anträge elektronisch zu übermitteln. Die papierlose Antragstellung reicht vom Arbeitslosengeldantrag bis hin zur Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Seit einem Jahr können registrierte Kunden neben Arbeitslosengeld auch Berufsausbildungsbeihilfe sowie Insolvenzgeld online beantragen. Das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Arbeitnehmer sparen Zeit und Kosten, da beispielsweise der Weg für die Beantragung von Leistungen in der Agentur für Arbeit entfällt. Sie werden beim Ausfüllen der Online-Anträge durch einen Formularassistenten sowie Fehler- und Hinweismeldungen unterstützt. Mitteilungen wie etwa die Abmeldung in Arbeit, Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung werden im Portal der Agentur für Arbeit mit entsprechender Sicherheitsstufe übermittelt.
„Nach einem Jahr können wir sagen, dass das Online Angebot gut angenommen wird. Wir wünschen uns jedoch eine weitere Steigerung. Die Nutzungsquote für den Online-Antrag hat in der Agentur für Arbeit Deggendorf aktuell vom Vormonat Februar zu März 2017 um 66 Prozent zugelegt. Sie erreicht im März 26 Prozent. Wir rechnen damit, dass dieser Anteil auf rund 50 Prozent ansteigt. In Anbetracht der sich verändernden Kundenbedürfnisse ist ein Online Kanal in der heutigen Zeit sehr wichtig. Unsere Kunden wünschen sich eine Auswahl an Kommunikationswegen.
Diesen Anforderungen begegnen wir mit einem ganzheitlichen Online-Angebot. Mit „meine eServices“ fließen alle leistungsrechtlichen Informationen für den registrierten Kunden an einer zentralen Stelle im Portal zusammen. Die Einsicht in die eigenen Daten ist so rund um die Uhr möglich, Änderungen können direkt online übermittelt werden. Damit liegen die Vorteile ganz klar auf der Hand“, sagt Barbara Breese, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur Deggendorf. Entsprechende Vorteile ergeben sich auch für Arbeitgeber. Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen können elektronisch mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) übermittelt werden. In der elektronischen Akte, kurz eAkte, fließen die Unterlagen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkunden anschließend zusammen. Eine zeitnahe Bearbeitung des Antrags wird damit deutlich erleichtert.