Die Straubinger LINKE diskutiert im Gäubodenhof über „Leitkultur“
(ra) Das Integrationsgesetz stand am Donnerstag im Mittelpunkt einer Abendveranstaltung des Straubinger Ortsverbandes der Partei Die LINKE im Gäubodenhof. Vorsitzender Karl Ringlstetter hatte Lena Flor vom Bezirksverband der Falken Niederbayern/Oberpfalz eingeladen.
Während das Bundesintegrationsgesetz mit den Stimmen der großen Koalition und Teilen der Grünen bereits verabschiedet und in Kraft ist, wird das bayerische Integrationsgesetz aktuell im Landtag beraten. Eine Entscheidung ist für den 8. Dezember geplant. Sowohl die Falken als auch die LINKE gehören einem Bündnis aus Parteien, Verbänden und Gewerkschaften gegen das Gesetz an. In seiner Einführung unterstrich Stefan Hölzl, Mitglied des Kreisvorstands, dass die Kritik dabei auch von kirchlichen Institutionen wie Caritas und Diakonie geteilt werde. Er bedauere daher die weitgehend fehlende öffentliche Wahrnehmung des Gesetzgebungsverfahrens.
[the_ad id=“3948″]Mit Integration haben die Gesetze in Flor’s Augen wenig bis nichts s zu tun. Für sie steht fest: „Mit ihrem Entwurf für ein sogenanntes Integrationsgesetz löst die CSU kein einziges Problem, schafft jedoch viele neue.“ So öffne der Gesetzentwurf durch die Verpflichtung von In- und Ausländern sowie der Medien auf eine unbestimmte „bayerische Leitkultur“ der Willkür Tür und Tor. Wer diese unbestimmte Leitkultur missachte, könne zur Teilnahme an entsprechenden Kursen verpflichtet werden. Zudem drohe auch ohne Nachweis einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Geldbusse bis 50.000 Euro. Statt Antworten auf die Herausforderungen der Fluchtbewegungen zu liefern, triefe der Gesetzentwurf vor Ressentiments und zeuge von einem menschenfeindlichen Weltbild. „Dunkle Erinnerungen“ wecke die Einführung von Halb- und Viertelausländern als gesetzliche Kategorie.
Ortsverbandssprecher Karl Ringlstetter plädiert daher dafür, den Gesetzentwurf im Landtag abzulehnen. „Statt Ankommenden Steine in den Weg zu legen, hat die Landespolitik ihre Einbeziehung in die Gesellschaft zu unterstützen.“ Und was passiert wenn die CSU den Gesetzentwurf im Landtag mit ihrer Mehrheit verabschiedet? Dann, so Flor, strebe das Bündnis gegen das Gesetz eine Verfassungsklage an.