12. Mai 2025
Landkreis Dingolfing-Landau

DGB-Kreisverband fordert Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro

(ra) Wie der DGB Bayern fordert auch der DGB-Kreisverband Dingolfing-Landau eine zügige Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von jetzt 9,35 Euro auf mindestens zwölf Euro pro Arbeitsstunde, so sein Vorsitzender Manuel Wagner am Sonntag gegenüber Medien. Viele Beschäftigte im Freistaat und auch im Landkreis Dingolfing-Landau würden davon profitieren, wie eine neue Auswertung des DGB zeigt.

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Demnach verdienen in Bayern 22,5 Prozent und in Dingolfing-Landau zirka 12,2 Prozent in der Beschäftigten noch immer unter zwölf Euro in der Stunde. Besonders Frauen sind von niedrigen Löhnen betroffen, 30,1 Prozent von ihnen erhalten im Freistaat weniger als zwölf Euro pro Stunde, erklärt DGB-Vorsitzender Wagner.

Löhne unter zwölf Euro müssen der Vergangenheit angehören, fordert Wagner zusammen mit der DGB-Kreisvorstandschaft. Sie erzeugen Erwerbsarmut und nehmen vielen Beschäftigten im Niedriglohnsektor die Möglichkeit einer ausreichenden Rente im Alter. Ein politischer Kurswechsel ist überfällig, um die Tarifbindung wieder zu erhöhen und den Mindestlohn einmalig im Niveau deutlich anzuheben. Der Freistaat Bayern mit seiner Staatsregierung muss die aktuelle Evaluierung des Mindestlohngesetzes nutzen, um im Bundesrat Druck zu machen für eine zügige Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde durch den Gesetzgeber – und zwar noch in dieser Legislaturperiode, verlangt Wagner.

Die Auswertung des DGB basiert auf der neuesten verfügbaren Verdienststrukturerhebung (VSE2018) des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2020. Zuvor hatte bereits Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben.

Arbeiten müsse sich nach Ansicht Wagners wieder lohnen. Löhne unter zwölf Euro seien menschenunwürdig, respektlos und nicht gerechtfertigt, so der DGB Kreisverband Dingolfing-Landau. Und damit sei eine Armut im Alter vorprogrammiert und stelle eine unzulässige Subventionierung von Hungerlöhnen auf Kosten der Allgemeinheit dar. Denn mit dem derzeitigen Mindestlohn von 9,35 Euro sei keine Rente an oder über der Armutsgrenze erreichbar. Die derzeitige Corona-Krise habe zudem deutlich aufgezeigt, dass viele Beschäftigte in vielen so genannten „krisenwichtigen“ Branchen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, im Hygiene- und Reinigungsgewerbe, bei den Paketzustellern oder auch in der Gastronomie, von zu niedrigen Löhnen betroffen seien. „Dies ist eine Schande für unsere viel gelobte ‚Soziale Marktwirtschaft‘ in Deutschland im 21. Jahrhundert“, kritisiert der DGB-Kreisvorsitzender Wagner.