Damit nach dem Virus nicht Legionellen kommen
(ra) Als wäre das Corona-Virus nicht schon Geißel und Unglück genug – es ist unter Umständen auch noch Ursache für heftige Kollateralschäden an einem lebenswichtigen Gut, dem Trinkwasser: Die Hygiene-Fachleute des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut warnen eindringlich davor, die Gefahren zu unterschätzen, die durch nicht oder nur wenig genutzte Wasserleitungen drohen. Das betrifft viele Gebäude, die wegen der Corona-Pandemie derzeit wenig genutzt werden oder komplett geschlossen sind, von Hotels, Gaststätten, Kindergärten, Schulen über Geschäfte bis zu Sporthallen und Ferienwohnungen.
Die Liste potentiell oder bereits tatsächlich betroffener Einrichtungen, Häuser oder Gebäude-Komplexe ließe sich mühelos verlängern. Ob Kindertagesstätte, Sportzentrum oder Veranstaltungshalle: Sie alle eint, dass die Trinkwasser-Leitungen, mit denen sie versehen sind, auf regelmäßige Wasserentnahme und Wasserabfluss eingerichtet sind. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass die Hygiene in Trinkwasser-Anlagen am besten dadurch garantiert wird, dass sie bestimmungsgemäß benutzt werden – auf gut Deutsch, dass sie regelmäßig durchgespült werden.
Mindestens einmal die Woche durchspülen
Die Fachleute des LGL und des Landratsamts Landshut appellieren daher eindringlich an die Betreiber von solchen Einrichtungen und Besitzern von Gebäuden, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserleitungen regelmäßig in Betrieb genommen werden, auch wenn ansonsten Stillstand herrscht – wie jetzt häufig in Folge der Corona-Krise. Denn es drohen schwerwiegende Hygiene-Probleme durch den Befall mit den berüchtigten Legionellen oder mit weiteren Krankheitserregern wie Pseudomonas aeruginosa: Wenn die Wasserleitungen damit infiziert sind, kostet es enorm viel Zeit und eine Menge Geld, sie wieder zu reinigen, bevor das entsprechende Gebäude oder Einrichtungen wieder in Betrieb gehen können.

„Unabhängig davon, ob eine Einrichtung geschlossen ist oder nur noch teilweise genutzt wird, ist zunächst eine Simulation des bestimmungsgemäßen Betriebs durch Spülung möglichst aller nicht genutzten Entnahmestellen mindestens wöchentlich, besser alle 72 Stunden durchzuführen, bis eine konstante Temperatur erreicht ist“, erläutern die Hygiene-Fachleute Martin Fehrer, Florian Palmberger und Koray Sarikaya vom Gesundheitsamt Landshut mit Verweis auf eindeutige Vorgaben des LGL: „Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind dabei getrennt zu spülen – zunächst Warmwasser, dann Kaltwasser.“
Spülprogramme billiger als Sanierungen
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (DIN EN 806-5 und VDI/DVGW 6023) erlauben zwar eine Betriebsunterbrechung, aber keine Beeinträchtigung der Hygiene-Standards von Trinkwasser-Installationen. „Probleme in punkto Wasser-Hygiene können durch die beschriebenen regelmäßigen Probebetriebe vermieden werden“, betonen die Fachleute.
Ein solch umsichtiges Verhalten rechnet sich in jedem Fall, wissen die Fachleute aus langjähriger Erfahrung: Hygiene-Mängel und Befall von Trinkwasser-Leitungen führen häufig zu hohen Kosten für die Sanierung des Leitungsnetzes: „Diese Kosten sind in aller Regel weitaus höher als die Kosten für die Durchführung von Spülprogrammen.“
Maßnahmen bei längeren Unterbrechungen
Sollte es dennoch erforderlich sein, Trinkwasser-Leitungen für längere Zeit zu unterbrechen, sind die Haupt-Absperr-Einrichtungen zu schließen. Bei Gebäuden, in denen nur einzelne Nutzungseinheiten (wie Geschäfte oder Restaurants) den Betrieb vorübergehend einstellen, sind die jeweiligen Einspeise-Stellen abzusperren. Für den Rest des Gebäudes ist zu prüfen, ob wegen des verringerten Wasserdurchflusses zusätzliche Spülmaßnahmen notwendig sind.
Für den Fall, dass eine komplette Betriebsunterbrechung eines Gebäudes auf Monate hinaus absehbar ist, muss das zuständige Wasserversorgungs-Unternehmen informiert werden, um den Hausanschluss-Schieber zu schließen. Durch diese Maßnahme werden auch Beeinträchtigungen der Wasserqualität im Versorgungsnetz des betroffenen Wasserversorgungs-Unternehmen vermieden.
Die Fachleute empfehlen eine vorherige Wartung der Trinkwasser-Erwärmer, um Schlamm und Ablagerungen zu entfernen, die in der Zeit eines Stillstands hygienische Probleme verschärfen können. Weitere Informationen bietet insbesondere der Internet-Auftritt des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de, Suchbegriff: Wasserhygiene.