Coronakrise bringt Jugendbildungszentrum in Windberg in finanzielle Bedrängnis
(mr) Über Probleme der Jugendbildungsstätte Windberg – der einzigen Einrichtung dieser Art im Bezirk Niederbayern – berichtete Franz-Xaver Geiger am Montag bei der ÖDP-Kreistagsfraktionssitzung im Stöttner’s gemütlichen Treff in Mallersdorf-Pfaffenberg. Windberg verzeichnet aktuell einen Einnahmeausfall der Einrichtung von 25.000 Euro pro Woche.

Jugendbildungsstätte Windberg, berichtete
bei den ÖDP-Kreisräten
über die aktuelle Situation der Einrichtung.
Der Leiter der Jugendbildungsstätte erläuterte, dass die gesetzlich festgelegte Hauptaufgabe Bildungsstätte Persönlichkeitsbildung bei Kindern und Jugendlichen sei, die vor allem in Form von mehrtägigen Seminaren wie Sozialkompetenztrainings, Klassensprecher- und Tutorenschulungen, Streitschlichterausbildungen, Naturerlebnistagen angeboten werden. Zum Betrieb von Jugendbildungsstätten seien die bayerischen Bezirke verpflichtet und hierfür auch zuständig.
Im Bezirk Niederbayern habe die Abtei Windberg mit dem Betrieb der Jugendbildungsstätte in Windberg bereits 1975 diese Aufgabe übernommen. Nachdem das Kloster Windberg, mit Unterstützung durch die Diözese Regensburg sowie des BDKJ, Träger der Einrichtung seien, habe der Bezirk Niederbayern in normalen Zeiten die Einrichtung nur mit einem Zuschuss von 50.000 bis 80.000 Euro unterstützen müssen, während in einigen anderen Bezirken die Einrichtungen komplett vom Bezirk mit bis zu 550.000 Euro finanziert würden.
Zielgruppe der Jugendbildungsstätte seien vor allem Schulklassen, die sich im außerschulischen Rahmen auch von anderen Seiten kennenlernen könnten. Geiger erläuterte, dass die Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie zum 18. März behördlich geschlossen wurde. Die Mitarbeiter gingen in Kurzarbeit. Nachdem ab 30. Mai zwar eine Öffnung möglich war, das bayerische Kultusministerium allerdings verfügt hatte, dass bis zum Schuljahresende keine Schulfahrten erlaubt seien, bedeutete dies einen Einnahmeausfall der Einrichtung von 25.000 Euro pro Woche.
Das Sozialministerium hatte einen Rettungsschirm auf Drängen der Leiter sämtlicher bayerischer Jugendbildungszentren und des Bayerischen Jugendrings aufgespannt, mit dem zumindest 60 Prozent der Einnahmeausfälle bis Ende Juli erstattet werden. Aktuell kam die Weisung des bayerischen Kultusministeriums, dass alle mehrtägigen Schulfahrten bis Ende Januar 2021 gestrichen werden müssten. Nachdem der bayerische Rettungsschirm zum Ende des Schuljahres ausläuft, bedeutet dies, dass wieder zirka 80 Prozent der üblichen Einnahmen wegfallen werden, obwohl die Jugendbildungsstätte derzeit sehr gut gebucht wäre.
„Dies wird ohne erneuten Rettungsschirm durch den Freistaat oder einen einmaligen sehr hohen Zuschuss durch den Bezirk nicht zu bewältigen sein.“
Franz-Xaver Geiger, Leiter der Jugendbildungsstätte Winderg
Geiger sucht nun gemeinsam mit dem Betriebsträger, der Abtei Windberg Unterstützung auf allen politischen Ebenen, um auch nach der Coronakrise noch weiterhin ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zur Verfügung stellen zu können. Kreisrat Christian Waas forderte ein, dass bei aller Sinnhaftigkeit der Förderung der Wirtschaft man darauf achten müsse, dass Bildung, Familien und Kinder in der aktuellen Krise nicht noch weiter vernachlässigt würden.
Themen in Kreisgremien
Im weiteren Verlauf der Fraktionssitzung bereiteten die ÖDP-ler die bevorstehenden Sitzungen der Kreisgremien vor. Die geplante Sanierung von Schwimmbad und Turnhalle der Ludmilla-Realschule in Bogen fand die einstimmige Zustimmung der ÖDP Kreistagsfraktion. Dem Antrag der Gemeinde Windberg, zur Herausnahme eines geplanten Baugebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bayerischer Wald“ möchte man nur zustimmen, wenn dies an ökologische Kriterien für das Baugebiet gebunden sei. So solle beispielsweise auf den Einbau von Heizungen mit fossilen Energieträgern verzichtet werden oder eine Verpflichtung zum Begrünen der Gärten bestehen, wie dies die bayerische Bauordnung auch vorsehe. Schottergärten müssten verboten werden. Die ÖDP werde einen Antrag stellen, dass dieser noch weitere Punkte umfassende Kriterienkatalog zukünftig für alle Herausnahmen aus dem Landschaftsschutzgebiet gelten solle und auch eine Empfehlung für die anderen Landkreisgemeinden ausgesprochen werden solle.