Bürgerversammlung zum geplanten Bau einer Monoverbrennungsanlage
(ra) Wenn es um die Durchsetzung des Baus einer Monoverbrennungsanlage geht, ist das Rathaus auch bereit, eine Bürgerversammlung abzuhalten: am Donnerstag, 2. Mai um 19 Uhr im Foyer der Joseph-von-Fraunhofer-Halle.
Den Mittelpunkt der Bürgerversammlung steht also eine moderierte Diskussionsrunde über den geplanten Bau einer Monoverbrennungsanlage. Über die Frage, ob die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Anlage schaffen soll, wird am 26. Mai im Rahmen eines Bürgerentscheids abgestimmt.
Im Anschluss an die Diskussionsrunde besteht die Möglichkeit zur freien Aussprache, bei der auch Wünsche und Anregungen zu sonstigen Themen an die Verwaltung und die kommunalen Mandatsträger vorgebracht werden können.
Aus formellen Gründen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Wort grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten können. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Bei der Aussprache sollen nur solche Angelegenheiten erörtert werden, die für die Bürgerschaft der Stadt von Bedeutung sind. Einzelwünsche und persönliche Anliegen sowie gemeindefremde, insbesondere parteipolitische Angelegenheiten können nicht zur Aussprache zugelassen werden.
Empfehlungen der Bürgerversammlung werden nur innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat oder in den zuständig beschließenden Ausschüssen behandelt.