Bienenseuche-Sperrbezirk in Furth bleibt bestehen – Erneut Sporen festgestellt
(ra) Die Amerikanische Faulbrut ist im Gemeindebereich Furth (Landkreis Landshut) noch nicht beseitigt: Bei einer zweiten Untersuchung wurde die Bienenkrankheit erneut nachgewiesen. Zur Bekämpfung dieser Bienenkrankheit bleibt die Allgemeinverfügung nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Bienenseuchen-Verordnung vom Oktober 2016 bis auf weiteres bestehen. Die Amerikanische Faulbrut (auch Bienenpest genannt), die keinerlei Gefährdung für den Menschen oder andere Lebewesen darstellt, ist eine Erkrankung der älteren Bienenbrut, nämlich der Streckmaden.
Das Veterinäramt bekämpft gemeinsam mit den Imkern weiter die Krankheit und nimmt Proben, um die Bienenvölker gesund zu halten und die wichtige Bestäubung von Wild- und Nutzpflanzen zu sichern. Solange die Allgemeinverfügung gilt, dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihrem Standort entfernt werden. Darüber hinaus dürfen Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benützte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Auch dürfen Bienenvölker und Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, sowie für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, die an wachsverarbeitende Betriebe abgegeben werden, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, gilt diese Vorschrift nicht. Das Wachs muss allerdings die Kennzeichnung „Seuchenwachs“ tragen. Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind stets bienendicht verschlossen zu halten.
Problematisch sind auch Honigreste in entsorgten Gläsern. Sie enthalten oftmals Sporen der Amerikanischen Faulbrut, die für den Menschen aber unbedenklich sind. Während ihrer Nahrungssuche fliegen die Bienen auch in Glascontainer tragen so die Erreger in ihren Stock. Das Veterinäramt bittet deshalb, alte Honiggläser ordentlich zu reinigen, bevor Sie entsorgt werden.Für Rückfragen steht das Veterinäramt unter Telefon 0871/408-4000 zur Verfügung.