10. Mai 2025
Geld & Finanzen

Bei einer Scheidung müssen die Ex-Partner Versicherungsfragen neu klären

(djd) Wenn eine Ehe endet, geht es nicht nur um das Sorgerecht für die Kinder, um Rentenanteile und die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes, sondern auch um einen wirkungsvollen Versicherungsschutz für beide Partner. Die Rechtsschutzversicherung, in der ein Ehepartner während der gemeinsamen Jahre mitversichert war, gilt nun beispielsweise nur noch für den Partner, der den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hat. Der zweite Partner muss nach dem Scheidungstermin einen neuen Vertrag abschließen.

Eine Scheidung erfordert auch in alltäglichen Dingen wie den offenen Versicherungsfragen viel Umsicht. – Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe/Getty

Ähnlich ist es bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Jedoch ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner. Das kann in einer Trennungsphase zu Schwierigkeiten führen. Daher ist es sinnvoll, schon vor der Scheidung zwei Verträge abzuschließen. Auch die Hausratversicherung führt der Partner fort, der im Vertrag als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Der bisher mitversicherte Partner sollte unbedingt einen neuen Vertrag abschließen und dabei auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten. Komplizierter ist es bei der Krankenversicherung:

Wer beim Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert war, ist bei Scheidung – sofern man nicht durch eine Tätigkeit versicherungspflichtig wird – freiwillig versichert und muss selbst einen GKV-Beitrag leisten. Eltern können dann wählen, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Bei der privaten Krankenversicherung bleibt alles beim Alten, wenn beide Ex-Partner ohnehin schon einen eigenen Vertrag abgeschlossen hatten. Andernfalls muss man statt einer gemeinsamen Police getrennte Verträge abschließen.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Bei einer Lebensversicherung ist zunächst einmal die Frage zu klären, wer bezugsberechtigt ist. Derjenige bekommt, wenn die versicherte Person stirbt, die Leistung der Versicherung. Nach einer Scheidung ist es die Regel, dass hier eine Änderung gewünscht wird. So können statt des geschiedenen Partners nun die gemeinsamen Kinder als Begünstigte eingetragen werden. „Auch für den Fall, dass es sich um eine kapitalbildende Versicherung handelt, deren Versicherungssumme im Erlebensfall ausgezahlt wird, muss oft neu entschieden werden, wem das Geld dann zugedacht ist“, erklärt Dr. Stefanie Alt von der Nürnberger Versicherung.

Eine Rentenversicherung muss in der Regel bei einer Scheidung im Wege des Versorgungsausgleichs aufgeteilt werden. Die Ansprüche werden grundsätzlich zeitanteilig auf die Leistungen aufgeteilt, die während der Ehezeit von einem oder beiden Eheleuten angespart wurden. Wer welche Ansprüche bekommt, legt während der Scheidung das Familiengericht fest.