31. Oktober 2024
Geld & FinanzenKatz & Hund

Ab wann greift die Hundehaftpflicht?

(ra). Prinzipiell muss der Hundehalter haften, wenn durch seinen Hund ein Schaden verursacht wird. Schließlich trägt er die Verantwortung dafür, dass das Tier zu jeder Zeit unter seiner Kontrolle steht. Allerdings kann es im Alltag durchaus schnell passieren, dass fremdes Eigentum durch den Hund beschädigt oder ein Dritter durch ihn verletzt wird.

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Der Tierhalter muss dann für den entstandenen Schaden aufkommen, unabhängig davon, ob der Hund jemanden gebissen hat oder bloß ein Passant über die Leine gestolpert ist. Um die Hundehalter vor größeren finanziellen Schäden zu bewahren, gibt es die Hundehaftpflicht.

Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, kann dies für seinen Halter große finanzielle Auswirkungen bedeuten. Daher ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich dringend zu empfehlen. Durch die Versicherung wird verhindert, dass durch Schadenersatzansprüche Dritter dem Besitzer des Hundes der finanzielle Ruin droht. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt bei berechtigten Schmerzensgeldern und Schadensersatzforderungen die Zahlung.

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Hauptsächlich beinhalten die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung die Abwehr von unberechtigten Forderungen, also einen passiven Rechtsschutz, und die Kostenübernahme im Fall eines Schadens.

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung enthält dabei die folgenden Leistungsaspekte:

  • Forderungsausfalldeckung
  • Abdeckung Fremdhüterrisiko
  • Schutz bei Deckschäden
  • Absicherung von Vermögensschäden
  • Schutz bei Verkehrsunfällen
  • Zahlung bei Bissverletzungen
  • Absicherung von Schadensersatzforderungen
  • Absicherung von Sach- und Personenschäden

Hundehalter sollten, sobald sie einen Hund angeschafft haben und diesen versichern möchten, darauf achten, ab wann die Hundehaftpflichtversicherung greift – diesbezüglich können sich die einzelnen Anbieter durchaus voneinander unterscheiden. Sinnvoll ist es, einen Anbieter zu wählen, der einen Versicherungsschutz ab dem Tag des Vertragsabschlusses bietet.

Wo ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

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Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung wird in neun deutschen Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben – zumindest für bestimmte Hunde. Die Versicherungspflicht gilt daneben in sechs Bundesländern für alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse und ihrer Größe. Zu diesen gehören Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hamburg und Berlin. Das einzige deutsche Bundesland, in dem keine Vorgabe hinsichtlich der Absicherung herrscht, ist Mecklenburg-Vorpommern.

Somit wird die Entscheidung, ob eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, auf Länderebene getroffen. Die detaillierten Vorgaben und Regelungen sind demnach in den entsprechenden Landesverordnungen und -gesetzen zu finden.

Eigenschäden durch den Hund

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Natürlich kann der eigene Vierbeiner nicht nur bei fremden Personen Schäden verursachen, sondern ebenfalls bei seinem Halter selbst. Diese Schadensart wird auch als Eigenschaden bezeichnet. Oft ist dies der Fall, wenn der Hundehalter beispielsweise von seinem eigenen Hund gebissen oder das Mobiliar in der eigenen Wohnung durch den Hund beschädigt wird. Generell sind diese Eigenschäden von dem Schutz der Hundehaftpflichtversicherung ausgenommen.

Der Ausschluss der Leistung gilt dabei nicht nur bei Schäden an dem Eigentum des Halters sowie seiner Person selbst, sondern auch bei allen Personen, die mit dem Hund im selben Haushalt leben. Leistungen sind dann sowohl von der Hundehaftpflicht als auch von der privaten Haftpflichtversicherung nicht zu erwarten – die Schäden müssen aus eigener Tasche finanziert werden.

Derzeit gibt es keine Hundehaftpflichtversicherung, die auch bei Eigenschäden, die durch den Hund verursacht wurden, haftet. Jedoch gibt es durchaus Anbieter, die in ihren Vertragsbedingungen gewisse Ausnahmeregelungen enthalten. Dann werden beispielsweise Schadenersatzansprüche von unverheirateten Kindern und weiteren familiären Angehörigen des Halters abgedeckt, vorausgesetzt, diese leben nicht im gleichen Haushalt.