22. April 2025
Landshut

Wiederholt gegen Ausgangsbeschränkung verstoßen: Zwei Männer feiern Ostern in einer JVA

(pol) Ein „alter Bekannter“ ging der Polizei in Landshut am Sonntagnachmittag ins Netz. Der 27-jährige Landshuter, der bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen das Infektionsschutzgesetz und somit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstieß, wurde in der Flutmulde mit einer Flasche Wodka bei einem Saufgelage angetroffen. Er befand sich in Begleitung eines ebenfalls 27-jährigen Landshuters.

Offensichtlich hatte er die Lektion vom 28. März nicht ernst genommen. Nach mehreren Verstößen war er damals von der Polizei in Gewahrsam genommen. Der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut hatte dies bestätigt und den 27-Jährigen bis zum Freitag, 3. April in die Justizvollzugsanstalt geschickt. Die Freiheit wehrte nicht lange. Zwei Tage nach seiner Entlassung verstieß er am Sonntag erneut gegegen die Ausgangsbeschränkung. Der Mann verbringt nun seine Zeit über Ostern erneut in einer JVA. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht ordnete den Gewahrsam bis zum 13. April an.

Ein weiterer polizeibekannter, „Wiederholungstäter“, ein 22-jähriger Landshuter, wurde von der Polizei am frühen Sonntagabend bei seinem vierten Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz im Stadtgebiet angetroffen. Er befand sich ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen in der Daimlerstraße. Die Polizisten erklärten dem Mann den Gewahrsam und verbrachten ihn in eine Arrestzelle. Am Montag erfolgte die Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter. Dieser bestätigte den Gewahrsam bis zum 13. April. Es erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.