Vereinspauschale noch bis zum 2. März beantragen
(ra) Auch im Jahr 2020 werden zur Förderung der Sportvereine wieder Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt gemäß der Richtlinien zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Angesprochen werden Sportvereine und Schützenvereine, die aktive Jugendarbeit leisten.
Nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern muss bei den Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreicht werden. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen. Es ist zu beachten, dass nur Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden können, die vom Verein seit dem 1. März 2019 (Stichtag des Vorjahres) im Sportbetrieb eingesetzt wurden und am 2. März 2019 (Stichtag des Förderjahres) gültig sind.
Die Übungsleiterlizenzen müssen im Original vorgelegt werden. Mittlerweile haben eine Reihe von Verbänden ihre bisherigen Lizenzen auf elektronische DOSB-Lizenzen zum Ausdrucken umgestellt. Lizenzen, die nicht auf besonderem Prägepapier ausgedruckt werden, sind deshalb nur in Verbindung mit der „Erklärung Lizenzinhaber/in“ gültig (Anlage zum Antrag).
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite www.landkreis-landshut.de (Landratsamt ½ Formulare & Merkblätter ½ Vereinspauschale) abzurufen bzw. auszufüllen. Die Antragsunterlagen müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 2. März 2020 vollständig vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl am Landratsamt Landshut, erreichbar unter Tel. 0871/408-4158 oder per E-Mail: susanne.koelbl@landkreis-landshut.de.