Ratgeber: Winterausrüstung in Deutschland und bei den Nachbarn
(amp) Das Wetter gibt sich frühlingshaft, Weihnachten wird in den meisten Teilen Deutschland grün bleiben. Winterliche Straßenbedingungen mit Schnee und Glatteis stellen deswegen zur Zeit vor allem Reisende vor Herausforderungen. Aber auch die flachen Bundesländer und ihre Nachbarn sind vor dem Winter nicht gefeit. Grund genug, sich mit den aktuellen Winterausrüstungs-Vorschriften und Wintersperren vertraut zu machen. Der ACE Deutschland hat die aktuellen Fahrbedingungen und verschärfte Sicherheitsvorschriften zusammengestellt.
Deutschland (DE): In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30. September 2024 Bestandschutz. Spikes sind in Deutschland in der Regel verboten.
Belgien (BE): Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich. Schneeketten sind auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Dänemark (DK): Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten vom 1. November bis 15. April erlaubt.
Frankreich (FR): In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen oder Schneeketten aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden. Dies betrifft vor allem das Gebirge. Eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern ist dann gesetzt. Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden.
Italien (IT): In Italien besteht die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um sicher zu sein, empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren. Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden. In Südtirol gilt die Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. April eines Jahres.
Niederlande (NL): Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind auf komplett schneebedeckten Straßen erlaubt.
Österreich (AT): Auch in Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht. Sie gilt für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Während des Zeitraums 1. November bis 15. April dürfen bei winterlichen Verhältnissen wie Schneematsch oder Eis Pkw und Lkw in Betrieb genommen werden, wenn Winterreifen angebracht sind. Ein Reifen gilt als Winterreifen, wenn die Aufschrift „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ zu finden ist, ebenso das Schneeflockenzeichen. Als Alternative zu Winterreifen sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Dies gilt allerdings nur, wenn die Fahrbahn eine zusammenhängende Schnee- oder Eisschicht aufweist. Streckenabschnitte mit Schneekettenpflicht sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.
Polen (PL): Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Streckenabschnitte mit Schneekettenpflicht sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen.
Schweiz (CH): Es gibt keine Winterreifenpflicht in der Schweiz. Lediglich indirekt ergibt sich für Autofahrer eine Pflicht. In der Schweiz schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihr Fahrzeug beherrschen müssen. Generell empfiehlt sich daher vor Reisen in die Schweiz ein Wechsel auf Winterreifen.
Slowenien (SI): Generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März eines jeden Jahres. Schneeketten sind erlaubt.
Tschechische Republik (CZ): Vom 1. November bis 31. März situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Bedingungen bzw. durch entsprechende Beschilderung. (ampnet/Sm)