Volksbegehren will „Verarmung in der Natur“ stoppen
(ra) „Bedrohliche Entwicklungen muss man erkennen und dann mit geeigneten Maßnahmen stoppen“ stellte zu Beginn seiner Ausführungen Bernhard Suttner als Mitglied des überparteilichen, regionalen Trägerkreises für das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ zu Beginn seiner Ausführungen am Freitag im Sallacher Gasthaus Hagn fest.
Die Problematik des Artensterbens, insbesondere bei Insekten und Vögeln, sei eine Tatsache, so Suttner. Darauf müsse man jetzt mit einem verbesserten Naturschutzgesetz reagieren. „Der Freistaat Bayern gibt uns mit seiner bürgerfreundlichen Verfassung die Möglichkeit, mit Hilfe des Volksbegehrens direkt in die Gesetzgebung einzugreifen“ betonte Suttner.
Bettina Schröfl, Kreisvorstandsmitglied des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) wies darauf hin, dass die Neufassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes unter anderem ein landesweites Biotopverbundnetz schaffen will, indem z.B. die Uferrandstreifen unter Schutz gestellt werden. Wichtig ist den Initiatoren des Volksbegehrens auch die Förderung des ökologischen Landbaus, der Schritt für Schritt bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern ausgeweitet werden soll. Dass dies keine Unmöglichkeit darstellt, zeige das Beispiel Österreichs: „Bei unseren Nachbarn werden schon heute über 20 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet.“ Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der neuen Bayerischen Staatsregierung verfolge das gleiche Ziel.
Im Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist auch festgelegt, dass der Artenschutz weit stärker als bisher in den Lehrplänen aller bayerischen Schulen verankert werden muss. Es sei dringlich, die Artenkenntnis schon bei Kindern wieder stärker zu fördern. Suttner zeigte sich erfreut darüber, dass viele verantwortungsbewusste Landwirte bereits seit Jahren die Angebote des Vertragsnaturschutzes annehmen und Leistungen für den Artenschutz erbringen.
„So anerkennenswert die freiwilligen Leistungen einzelner auch sind, die Lage ist mittlerweile so dramatisch, dass auch Verpflichtungen nötig sind.“ Für alle am Gemeinwohl orientierten Leistungen müssten die Landwirte aus dem Staatshaushalt honoriert werden“ forderte der Referent. Es sei dem Volksbegehren aber nicht erlaubt, „über Geld zu reden“, weil das Haushaltsrecht nur dem Landtag zusteht.
In der lebhaften Diskussion wurde mehrfach geäußert, dass „die Verarmung der Natur“ mittlerweile überall spürbar sei. Die erfreulicherweise wieder zunehmende Zahl der Imker kümmere sich bislang erfolgreich darum, die Honigbienen und die ihr zu verdankenden wirtschaftlichen Leistungen zu erhalten. „Den Wildbienen aber geht es miserabel.“
Nur wenn sich während der vom Innenministerium festgesetzten Eintragungszeit vom 31. Januar bis zum 13. Februar mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten bei ihrer Wohnortgemeinde zur Unterschrift einfinden, wird der Gesetzentwurf dann im Landtag beraten, von den Abgeordneten angenommen oder aber im Ablehnungsfall zum Volksentscheid an einem Sonntag im Sommer vorgelegt.