Straubing

Wer möchte in das Wählerverzeichnis zu den Landtags- und Bezirkstagswahlen einsehen?

(ra) Wer ins Wählerverzeichnis zu den bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen einsehen hat dazu in der Zeit vom 24. bis 28. September während der allgemeinen Öffnungszeiten die Gelegenheit. Dies teilte am Donnerstag das Wahlamt der Stadt Straubing mit. Jeder Wahlberechtigten kann dies zur Überprüfung der eigenen Daten tun. Die Mitnahme eines behördlichen Ausweisdokuments wird empfohlen.