Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können jetzt Landespflegegeld beantragen
(ra) Ab sofort können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher und Hauptwohnsitz in Bayern das neue Landespflegegeld beantragen. Es beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Um diese Leistung zu erhalten, müssen die Betroffenen oder deren Bevollmächtigte/Betreuer spätestens bis Ende des Jahres einen Antrag stellen. Das Antragsformular erhalten Straubinger Bürger im Sozialen Rathaus der Stadt, Am Platzl 31, beim Sozialen Bürgerservice, Zimmer-Nr. 18 und bei der Fachstelle Senioren und Wohnraumberatung, Zimmer-Nr. 15.
Außerdem kann das Antragsformular auf der Internet-Seite www.landespflegegeld.bayern.de abgerufen werden. Rückfragen per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de.

Die Antragsformulare liegen auch bei den Finanzämtern, den Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales in Landshut aus.
Beizufügen sind eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Kopie des aktuellen Bescheides der Pflegekasse. Wenn der Antrag über einen Bevollmächtigten oder Betreuer gestellt wird, ist auch eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beizulegen.
Der ausgefüllte Antrag kann per Post an die Landespflegestelle, 81050 München gesandt werden.
Voraussichtlich ab Mitte Juli wird die Möglichkeit bestehen, den Antrag auch online ohne zusätzlichen Papierversand zu stellen. Die Antragsteller müssen sich dazu mittels des neuen Personalausweises und eines entsprechenden Kartenlesegerätes authentifizieren. Der Antrag auf Landespflegegeld muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden.
Die Bescheide werden ab Ende August versandt werden, die Auszahlung wird im September beginnen. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Das Landespflegegeld wird entweder auf das Konto des Anspruchsberechtigten oder des Bevollmächtigten oder Betreuers überwiesen. Andere Kontoverbindungen werden nicht angenommen.
Gerne unterstützt die Fachstelle für Senioren und Wohnraumberatung Straubinger Bürger, die keinen Internet-Zugang haben, Anträge nach dem vorgeschriebenen Formular zu stellen. Die Fachstelle Senioren weist darauf hin, dass diese Informationen auf Basis des von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Gesetzesentwurfs erfolgen und sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern können.
Kontaktaufnahme telefonisch über die Fachstelle Senioren und Wohnberatung der Stadt, Rita Hilmer, Tel. 09421/944-70469 oder Bettina Meyer, Tel. 09421/944-70468.