Amnestie für Waffenbesitzer ohne Erlaubnis gilt noch bis 1. Juli
(ra) Aufgrund einer aktuellen Änderung des Waffengesetzes weisen das Landratsamt und die Stadt Landshut erneut auf die bis 1. Juli geltende Amnestieregelung für illegale Waffen und Munition hin. Bis dahin ist es möglich, illegale Waffen und/oder Munition straffrei beim Landratsamt Landshut, der Stadt Landshut oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Für die Abgabe illegaler Waffen und/oder Munition werden keine Gebühren erhoben.
Bisher wurde die Amnestie-Regelung auch im mehreren Fällen angenommen: Während im Landkreis 85 Waffen abgegeben wurden, waren es in der Stadt Landshut 35: Von der Reizgaspistole bis hin zu Jagdgewehren – quer durch alle Kaliber waren sowohl Lang- als auch Kurzwaffen vertreten. Auch Munition wurde mehrfach mit abgegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass illegale Waffen und/oder Munition nicht Waffenhändlern, Jägern oder Sportschützen überlassen werden dürfen.
Zur Abgabe von illegalen Waffen und/oder Munition ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung im Landratsamt Landshut (Tel. 0871/408-1325 oder 0871/408-1327) bzw. der Stadt Landshut (Tel. 0871/88-1621) unbedingt erforderlich. Für weitere Fragen stehen das Landratsamt Landshut bzw. die Stadt Landshut unter genannten Telefonnummern zur Verfügung.
Foto: Bundeskriminalamt