Staatsanwaltschaft fordert für F.-X. H. wegen Totschlags die Höchststrafe
(ra) Die hochschwangere B. K. (45) starb im September 2016 in ihrem Haus in Kirchroth (Landkreis Straubing-Bogen) an einer Vielzahl von Messerstichen. Auch ihr ungeborenes Baby kam bei dem Blutbad ums Leben. Am Freitag hat in seinem Plädoyer vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Regensburg der Staatsanwalt für F.-X. H. (40) eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall sowie Schwangerschaftsabruchs gefordert. Verteidiger Michael Haizmann, der von einem Affektdelikt ausging, plädierte auf acht Jahre Haft wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs.
Der Angeklagte hatte Anfang Januar gestanden, die Frau getötet zu haben. Er erklärte jedoch, ihm fehle an das grausige Geschehen selbst jede Erinnerung.
Die Vorgeschichte: Die Ehe der Getöteten hatte sich abgekühlt. Sie ging öfters aus und lernte dabei 2015 in einem Lokal ihren späteren Geliebten kennen. Es entwickelte sich ein „Dreiecksverhältnis“, führte der Staatsanwalt aus. Der Ehemann, der seine Frau trotz der Liaison noch mochte, wollte die Ehe nach außen hin aufrecht erhalten. Die Ehefrau verbrachte die Wochenenden bei ihrem Lover. Vor zwei Wochen war im Prozess noch ein weiterer Mann als Zeuge aufgetreten, der zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls ein Verhältnis zu B. K. hatte.
Im Frühjahr 2016 ging ein Herzenswunsch der bisher kinderlosen Frau in Erfüllung: Durch eine künstliche Befruchtung im benachbarten Tschechien mit dem Sperma des Geliebten wurde sie schwanger. Der Freund übernahm die Kosten für den Eingriff und träumte von einer gemeinsamen Zukunft mit der Frau und dem Kind. Doch die Verbindung stand aufgrund der Wechselhaftigkeit der Schwangeren unter keinem guten Stern: Mal wollte sie nach der Geburt des Babys bei ihrem Liebhaber wohnen, dann wieder bei ihrem Mann, oder auch allein.
„Der Angeklagte war mit den wechselnden Entscheidungen überfordert,“ sagte der Staatsanwalt. Mal brach sie den Kontakt zum Geliebten ab, erwirkte sogar ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Dann wieder nahm sie Verbindung mit dem Vater ihres ungeborenen Kindes auf. Es kam auch erneut zu sexuellen Handlungen.
F.-X. H. habe im Herbst 2016 die Probleme klären wollen. Er suchte die Frau in ihrem Haus auf. Es kam zum Streit und zu Schlägen. Schließlich griff der Mann nacheinander zu zwei Messern und stach es ihr „mit Tötungsvorsatz“ in Bauch, Brust, Hals und Oberschenkel, so der Staatsanwalt. Dann flüchtete er. Der Ehemann fand seine Frau kurz danach in ihrem Blut liegend vor. Sie starb Stunden später im Klinikum Straubing.
Die Täterschaft des Angeklagten sei erwiesen, führte der Staatsanwalt weiter aus. Es gebe genetische Spuren von ihm an einem der Messer und im Badezimmer, außerdem einen Fingerabdruck. Auch das Nachtat-Verhalten, die Flucht, spreche dafür. Anfänglich waren die Ermittler nur mit Indizien beschäftigt, denn F.-X. H. schwieg beharrlich.
Die Forderung nach der Höchststrafe begründete der Anklagevertreter damit, dass sich die Tat in der Nähe des Mordmerkmals „Grausamkeit“ befinde. Ursprünglich hatte die Anklage auch auf „Mord“ gelautet. Der Nebenklagevertreter schloss sich weitgehend dem Staatsanwalt an und forderte ebenfalls die Höchststrafe, allerdings wegen grausamen Mordes.
Der Verteidiger erklärte hingegen, die „ständigen Provokationen“ durch das Opfer und die emotionale Aufladung der letzten Monate hätten sich schließlich in der Bluttat entladen. Die Getötete habe mit ihrem Lover „gespielt“. „Sie war die Dominante. Er war nicht ansatzweise dazu in der Lage, mit ihrer intellektuellen Überlegenheit und psychologischen Kriegsführung umzugehen.“Für ihn sei die Beziehung wie „eine Achterbahn“ gewesen, „Viel spricht für eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung, für eine Affekttat“, sagte Haizmann. Er rügte, dass die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass sie sehr viele Spekulationen enthalten hätten. Das Urteil wird am 9. Februar verkündet.