Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine
(ra) Der Freistaates Bayern zahlt auf der Grundlage seiner Sportförderrichtlinien auch im Jahr 2018 wieder Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports, die sogenannte Vereinspauschale. Die Antragsunterlagen dafür sind allen Sport- und Schützenvereinen zugesandt worden, die im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt haben.
Vereine, denen keine Antragsunterlagen zugegangen sind, können diese beim Landratsamt Landshut anfordern oder auf der Internetseite des Landkreises abrufen und bearbeiten. Die Adresse lautet www.landkreis-landshut.de, die Unterlagen findet man unter Landratsamt/Formulare & Merkblätter/Vereinspauschale.
Die Anträge sind bis spätestens 1. März beim Landratsamt Landshut, 4. Stock, Zimmer 429 (Telefon 0871/408-4158) einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist: Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach den Vereinsdaten verteilt werden, die zum 1. März vorliegen.