Glücksspielaktivitäten: Was ist erlaubt und welche Regeln gelten?
(ra) In Deutschland gilt das Glücksspielgesetz traditionell als Teil des Gesetzes der öffentlichen Ordnung und wird daher auf staatlicher Ebene, das heißt von jedem einzelnen Bundesland geregelt. Im Allgemeinen ist das Glücksspiel daher eine Frage des Staatsrechts und wird von den jeweiligen Behörden in jedem der 16 Bundesländer durchgeführt.
Als Beispiel werden landbasierte Casinos in vielen Staaten von den jeweiligen Ministerien des Inneren lizenziert und überwacht, während Spielautomaten in lokalen Spielhallen von den städtischen Büros überwacht wird.
Einige andere Kompetenzen wurden bestimmten Regulierungsbehörden gemäß dem Glücksspielstaatsvertrags (der „Zwischenstaatlicher Vertrag“) zugewiesen, um eine Einheitlichkeit der Staaten in Bezug auf diese Fragen zu schaffen. Zu den zuständigen Gremien gehören das hessische Ministerium für Inneres und Sport (verantwortlich für die Herausgabe der Sportwettlizenzen), die Behörden von Nordrhein-Westfalen (verantwortlich für die Erteilung von Genehmigungen für die Betreiber von Lotterien und Sportwetten für Werbung im Fernsehen und im Internet) und die Niedersächsischen Behörden (verantwortlich für die Bezahlung von rechtswidrigem Glücksspiel im Internet).
Lizenzen für online glücksspiel und Sportwetten, die im Rahmen des Lotteriegesetz von Schleswig-Holstein ausgestellt wurden, werden vom Innenministerium in Schleswig-Holstein betreut.
Andere Staaten wurden beauftragt, bestimmte Arten von Lotterien zu regulieren, z.B. die freie Hansestadt Hamburg regelt so genannte Klassenlotterien und Rheinland-Pfalz regelt andere nationale Lotterien, die in allen deutschen Bundesländern betrieben werden.
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Wer kann eine Lizenz zum Angebot von Glücksspielanlagen beantragen?
Es hängt von dem Glücksspielprodukt ab, ob eine Lizenz möglich ist. Laut dem Produkt stehen den privaten Betreibern allgemein folgende Lizenzen zur Verfügung:
Der Betrieb von traditionellen Lotterieprodukten, wie die nationale Lotterie oder andere große Lotterien, sowie Pool-Wetten, unterliegen dem staatlichen Monopol. Private Betreiber dürfen diese Lizenzen nicht beantragen.
Die ehemalige Regulierung in Schleswig-Holstein ermöglichte es den privaten Betreibern, Lizenzen für Online-Casino-Spiele zu erwerben, mit Ausnahme von “Bank-Holder Spielen” wie Blackjack, Baccarat und Roulette. Insgesamt wurden 23 solcher Lizenzen erteilt. Das Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein gilt weiterhin für diese Lizenznehmer.