(ra) Das Landratsamt Straubing-Bogen weist Schüler und Familien auf die Frist für die Fahrtkostenerstattung hin. Anträge für das vergangene Schuljahr müssen spätestens am Samstag, 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Es genügt nicht, den Antrag an diesem Tag erst zur Post zu geben.

Erstattet werden können Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium ab der elften Klasse. Berücksichtigt werden sowohl notwendige Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als auch für die erforderliche Nutzung eines privaten Autos.

Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich für den Teil der nachgewiesenen notwendigen Gesamtkosten, der die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr beziehungsweise 490 Euro pro Familie übersteigt.

In bestimmten Fällen entfällt dieser Eigenanteil, beispielsweise wenn für mindestens drei Kinder Kindergeld bezogen wird oder Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise XII bezogen werden.

Die Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter „Bürgerservice – Formulare und Merkblätter – Schülerbeförderung“. Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Telefon 09421/973-217.