(pol) Ein E-Scooter-Ausflug unter Alkoholeinfluss hat für einen 46-Jährigen in Straßkirchen ein strafrechtliches Nachspiel. Der Mann stürzte am Mittwochabend ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer und verletzte sich dabei leicht. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Fahrer erheblich alkoholisiert war.
Nach Angaben der Polizei nahm der 46-jährige Mann mit seinem E-Scooter alleinbeteiligt einen Sturz. Dabei erlitt er nach ersten Erkenntnissen leichte Verletzungen. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert im strafrechtlich relevanten Bereich.
Die Polizei veranlasste eine Blutentnahme und leitete gegen den 46-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Die Beamten weisen darauf hin, dass für E-Scooter dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Schon eine Alkoholfahrt ohne Fremdbeteiligung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
