(ra) Wegen des Verdachts auf Amerikanische Faulbrut hat der Landkreis Straubing-Bogen ein Untersuchungsgebiet im Raum Geiselhöring festgelegt. Betroffen sind alle Imkerinnen und Imker innerhalb eines Radius von zwei Kilometern um die vermutete Ausbruchsstelle. Für sie gelten nun besondere Auflagen.
Wie das Landratsamt mitteilte, wurde der Verdacht auf den Ausbruch der Bienenseuche amtlich festgestellt. Daraufhin erließ der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut.
Das festgelegte Untersuchungsgebiet umfasst einen Umkreis von zwei Kilometern rund um die betroffene Stelle im Stadtgebiet Geiselhöring. Dort müssen sämtliche Bienenvölker und Bienenbestände unverzüglich amtstierärztlich untersucht werden.
Zudem sind alle Personen mit Bienenständen verpflichtet, Anzahl und Standort ihrer Bienenvölker umgehend dem Veterinäramt des Landratsamtes Straubing-Bogen zu melden.
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie eine Übersicht zum Untersuchungsgebiet sind auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen veröffentlicht.
