(ra) Die Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing sind am Faschingsdienstag ganztägig geschlossen. Diese Regelung gilt auch für die Tourismusinformation, Bibliothek und Archiv, die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Gäubodenmuseum sowie die Verwaltung des Eigenbetriebs Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung.

Ausgenommen davon sind das Wahlamt im Rathaus (geöffnet von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr) sowie das Briefwahlbüro in der VHS (Steinweg 56; geöffnet von 8 bis 16 Uhr).

Zu den üblichen Zeiten geöffnet haben die städtischen Einrichtungen Tiergarten und Eisstadion.