Stau durch unnötige Spurwechsel
(aum) Das Phänomen kennen nahezu alle Autofahrer: Der Verkehr stockt oder kommt gar zum Stillstand, aber eine Ursache dafür, wie etwa ein Unfall oder ein liegengebliebenes Fahrzeug, ist nicht zu erkennen. Irgendwann rollt der Verkehr einfach wieder ganz normal weiter. Nicht selten sind häufige oder riskante Spurwechsel der Grund für den unerwarteten Stau, weiß der Automobilclub von Deutschland (AvD). Dafür drohen sogar Bußgelder.

Staus sind mittlerweile beinahe an der Tagesordnung. Wenn es dafür einen Grund gibt, wie etwa einen Unfall oder eine Straßensperre, lässt sich dagegen kaum etwas unternehmen, denn Ausweichstrecken sind dann oft ebenfalls sehr schnell überlastet. Studien belegen, dass man erst bei längeren Staus ab etwa 15 Kilometern Länge oder einer Vollsperrung frühzeitig von der Autobahn abfahren wählen sollte. Außerdem kommt den Fahrern durch das Nichtstun die Wartezeit meist viel länger vor, als sie im Vergleich zum Umweg ist.
Wenn der Verkehr auf der anderen Spur gerade rollt, wechseln Autofahrer gerne die Fahrbahn. Das bringt jedoch meist nichts, weiß der AvD. Im Gegenteil: Der für Nachfahrende unvorhersehbare Spurwechsel zwingt andere Autofahrer zum Bremsen. Dies führt zu weiteren Verzögerungen und machmal auch zum Stillstand des nachfolgenden Verkehrs. Durch den Wechsel ist man „ständig in Bewegung und meint, dadurch würde es schneller vorwärts gehen. Das ist aber Quatsch: Am Ende sieht man, dass immer noch die gleichen Fahrzeuge um einen herum sind und das überhaupt nichts gebracht hat“, sagt Stauforscher Michael Schreckenberg, der dies durch seine jahrzehntelange Forschung an der Uni Duisburg-Essen belegen kann.
Zudem ist in der Straßenverkehrsordnung (§ 7 Absatz 5) beschrieben, dass ein Fahrstreifen nur gewechselt werden darf (und zwar unter Verwendung des Blinkers), wenn dadurch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das ist gerade bei dicht zusammenfahrenden Pkw im Stau kaum gegeben. Sollte sich durch den Wechsel gar ein Unfall ereignen, wird der Spurwechsler gemäß des so genannten Anscheinsbeweis meist als Verursacher angesehen. Neben den zu übernehmenden Reparaturkosten kann dann noch ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro hinzukommen. Auch rechts zu überholen kann teuer werden, denn dies ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf der linken Spur stillsteht oder langsam und mit maximal 60 km/h fährt. Nur in dem Fall darf man mit bis zu 20 km/h mehr auf der rechten Spur schneller fahren, also im Höchstfall mit Tempo 80. Ansonsten können für das regelwidrige Überholmanöver ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden.
Der AvD empfiehlt daher in der Verkehrsstauung gelassen zu bleiben und vorausschauend zu fahren. Wer in der eigenen Spur bleibt und es schafft, mit genügend Abstand zum nächsten Fahrzeug ohne abrupte Bremsung oder Beschleunigung zu fahren, sorgt im Idealfall dafür, dass sich der Stau schneller auflöst.