Landkreis Landshut

Sport- und Schützenvereine werden auch 2025 gefördert – Vereinspauschale jetzt beantragen

Auch im Jahr 2025 werden zur Förderung der Sportvereine und Schützenvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien vom 5. Dezember. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.

Zuwendungsfähig sind rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1). Es wird vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.

Die Übungsleiterlizenzen müssen zum Stichtag 1. März 2025 gültig sein. Aufeinander aufbauende Lizenzen dürfen nicht einzeln bei unterschiedlichen Vereinen eingereicht werden, sondern die Teilung erfolgt im gesamten (siehe Datei Hinweise 2025 im Internet). Sollte dem Verein ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.

Für die Vereinspauschale 2025 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden. Auf unserer Homepage steht alternativ ein pdf-Antrag zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe im Landratsamt eingereicht werden kann.

Unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V gibt es Infos zur Vereinspauschale. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl beim Landratsamt Landshut (vereinspauschale@landkreis-landshut.de).