Welches ist das günstigste Ticket für Schüler*innen
(ra) Der Landkreis Straubing-Bogen gewährt im Rahmen der Schülerbeförderung Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Verordnung über die Schülerbeförderung. Die anspruchsberechtigten Schüler*innen erhalten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule das günstigste Ticket. Welches ist das günstigste Ticket?
Schüler*innen, bei denen das Deutschlandticket nicht das günstigste Ticket für ihren Schulweg ist, haben für das Schuljahr 2024/25 (September bis Juli) eine Wahlmöglichkeit:
- Sie können vom Landkreis das günstigste Ticket (relationsbezogene Schülermonatskarte) zur Verfügung gestellt bekommen.
- Oder die Schüler*innen (bzw. deren Eltern) erwerben das Deutschlandticket zunächst auf eigene Kosten und können nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober die Erstattung der Kosten für das günstigste Ticket beim Landkreis beantragen und erhalten. Der Aufpreis zum Deutschlandticket ist von den Betroffenen selbst zu tragen (Zuzahlungsmodell).
Schüler*innen (bzw. deren Eltern), die diese Variante in Anspruch nehmen wollen, sollten sich bitte bis spätestens 12. Juli unter finanzwesen@landkreis-straubing-bogen.de melden. Eine spätere Meldung kann gegebenenfalls dazu führen, dass das Zuzahlungsmodell erst ab Oktober genutzt werden kann.