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Altersgerechtes Wohnen auch für die Jungen – Treppenlifte für Kinder und Jugendliche

(ra) Seniorenfreundlich, barrierefrei oder zumindest -arm und altersgerecht: Oft wird – selbstverständlich nicht zu Unrecht – beim Bauen und Renovieren von Wohnungen und Häusern an ältere Bewohner gedacht. Was aber, wenn in den Räumlichkeiten keine Seniorinnen und Senioren, sondern stattdessen Kinder und Jugendliche mit Bewegungseinschränkungen wohnen?

Auch diese wünschen sich einen Wohnraum, den sie möglichst flexibel, sicher und komfortabel nutzen können. Und wenn sich dieser mindestens zwei Etagen erstreckt, steht meist eine Treppe im Weg. Doch dafür gibt es eine Lösung: Ein Liftsystem.

Inwiefern ähneln und unterscheiden sich die Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen beim Thema Treppenlifte?

Treppenlifte im Haus
Treppenlift – Foto: Pixabay

Mit dem Begriff Treppenlifte sind in aller Regel klassische Treppenschrägaufzüge mit Sitz gemeint. Und tatsächlich kommen diese als Hilfsmittel für Kinder mit Geheinschränkungen auch prinzipiell infrage. Allerdings sollte berücksichtigt werden, ob bereits zum aktuellen oder zu einem absehbaren Zeitpunkt ein Rollstuhl benötigt wird. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, statt eines Sitzlifts einen Plattform- beziehungsweise einen Hublift auszuwählen. Auf diesen finden nämlich nicht nur der Rollstuhl, sondern auch zusätzliche Hilfsmittel auf der Fahrt nach oben oder unten Platz. Was unter Umständen nicht nur für das Kind, sondern auch für die unterstützende Person von Vorteil sein kann.  Wird ein entsprechender Lift jedoch nicht benötigt, kann sich auch ein Treppenlift-Modell mit höhenverstellbarer Sitzfläche und ausziehbaren Armlehnen als praktisch erweisen. So wächst er bei Bedarf quasi mit und kann letztlich auch von Erwachsenen in Anspruch genommen werden.

In jedem Fall sollte er aber alle gängigen Sicherheitselemente wie einen verstellbaren Gurt, eine Sicherung gegen die Nutzung durch Unbefugte, eine Notfall-Stopp-Taste oder einen Quetschschutz mitbringen. Dabei gelten im Prinzip die gleichen Aspekte wie für Treppenlifte für Erwachsene – nur vielleicht noch eines: Je intuitiver und übersichtlicher die Bedienung (wenn auch zumindest zunächst unter Aufsicht), desto besser. So kann das Kind bei Bedarf und bei ausreichender Kompetenz auch (quasi) alleine nutzen. Ein wichtiger Schritt in Richtung persönlicher Mobilität und mehr Selbstbewusstsein.

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Wissenswertes rund ums Thema Finanzierung des Treppenlifts für Kinder

Die Pflegekasse übernimmt wie bei Erwachsenen – sofern nachweisbar notwendig – zumindest einen Anteil der beim Kauf und der Montage des Treppenlifts anfallenden Kosten. Und auch eine Krankenkassenzuzahlung für Hilfsmittel kann im Zusammenhang mit einem Treppenlift beantragt werden. Wichtig dabei ist in beiden Fällen, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde. Dieser bezieht sich bei Kindern über 18 Monaten jedoch nicht auf Vergleichswerte zu Erwachsenen, sondern zu gleichaltrigen, nicht beeinträchtigten Kindern. Bei Babys und Kleinkindern unter 18 Monaten wird zudem von der tendenziell nächsthöheren Pflegestufe ausgegangen, da ihre Einschätzung oftmals schwierig ist und Eltern lieber mehr als zu wenig (finanzielle) Unterstützung erfahren sollten.

Darüber hinaus werden die Kosten nur dann rückwirkend von den Kassen getragen, wenn sich herausstellt, dass

  • nicht doch eine andere Stelle wie eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung Dritter für die Kostenübernahme zuständig ist (was beispielsweise bei einem Unfall mit Fremdverschulden zutreffend sein könnte) oder
  • der Treppenlift-Kauf und die Montage erst nach der Angebotsprüfung und -genehmigung durch die individuelle Stelle erfolgt ist. Will heißen: Auch für die Eltern von Kindern mit Geheinschränkung gilt, dass den Kassen mehrere Fachangebote inklusive Kostenvoranschlag mit dem Nachweis der gewährleisteten medizinischen Notwendigkeit vorgelegt werden müssen. Es funktioniert also nicht, zuerst den Lift zu kaufen und sich dann potenzielle Ausgaben zurückholen zu wollen.

Dafür kann ein Treppenlift für schwerbehinderte Kinder ohne eigenes Einkommen als außergewöhnliche Belastung von den elterlichen Steuern abgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof weist im Zuge dieser Feststellung jedoch darauf hin, dass dafür ebenfalls eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden muss. 

Fazit: Die Bedeutung eines barrierefreien Wohnumfelds für Kinder mit Bewegungseinschränkungen ist nicht zu unterschätzen

Bewegung tut gut und ist für die körperliche wie seelische Ausgeglichenheit von Kindern mit und ohne körperliche Handicaps nicht zu unterschätzen. Grund genug, auch jenen mit Bewegungseinschränkungen ein möglichst unbefangenes und selbstständiges Leben zu ermöglichen, wie es beispielsweise bei der Kinderfreizeit mit Pferd der Fall sein dürfte.

Die Benutzbarkeit und Erreichbarkeit aller Räumlichkeiten, bei denen insbesondere Badezimmer, Küchen und Treppen unter Umständen entsprechend angepasst werden müssen, sollte für Kinder und Jugendliche ebenso selbstverständlich möglich sein wie für Erwachsene. Ganz abgesehen davon, dass es auch für letztere unter Umständen vorteilhaft ist, auf eine ebenerdige Dusche, eine höhenverstellbare Küchenarbeitsplatte oder eben einen Treppenlift zur Stufenüberwindung zurückgreifen zu können.

Insofern ist der Ansatz des ‚Inclusive Designs‘ bei dem es darum geht, dass alle Personen sämtliche Arbeits- und Wohnräume ohne Einschränkungen nutzen können, sicherlich ein vielversprechender – wahrscheinlich ein so vielversprechender, dass er in der Zukunft bestimmt noch mehr Aufmerksamkeit erfahren wird.