Landshuter Kliniken lockern Besucherregeln
(ra) Die Landshuter Kliniken für Erwachsenenmedizin erhöhen die maximale Besucheranzahl. Ab Montag, 30. Januar können Patienten des Klinikums Landshut, der Krankenhäuser Landshut-Achdorf und Vilsbiburg sowie der Schlossklinik Rottenburg am Tag bis zu zwei erwachsene Besucher oder einen Erwachsenen und zwei Kinder bis zwölf Jahren empfangen.
Die Besuche können entweder nacheinander oder auch zeitgleich erfolgen. Weiterhin unverändert bleibt allerdings die Regel, dass ein Besuch maximal eine Stunde dauern darf. Eine Ausnahme besteht hier lediglich auf den geburtshilflichen Stationen, in denen auch längere Besuche möglich sind. Außerdem müssen auch zukünftig die Besuchszeiten der Einrichtungen beachtet werden. Diese sind täglich von 14 bis 18 Uhr, bei den LAKUMED Kliniken am Wochenende bereits ab 10 Uhr.
Am Landshuter Kinderkrankenhaus St. Marien hingegen soll weiterhin nur eine Person pro Patient zum Besuch erscheinen. Dafür ist der Besuch der Kinder zwischen 7 und 19 Uhr zeitlich unbegrenzt möglich.
Um trotz der Lockerung der Besucherregeln die Gefahr einer Infektion im Krankenhaus so gering wie möglich zu halten, ist – wie auch in der Vergangenheit – eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil für die komplette Dauer des Besuchs zu tragen. Darüber hinaus muss nach wie vor in allen Landshuter Einrichtungen zum Betreten des Hauses ein negativer Corona-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Personen mit Erkältungsanzeichen (unspezifische Allgemeinsymptome oder respiratorische Symptome) in den letzten drei Tagen sowie Personen, die in den letzten fünf Tagen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten, sind als Besucher nicht gestattet.
Mit der Verkürzung der relevanten Zeitspannen vor dem Besuch von zehn auf drei beziehungsweise fünf Tagen wurden die Zutrittsregeln in diesem Bereich allerdings ebenfalls gelockert. Keine Besuche empfangen können weiterhin Patienten der Landshuter Kliniken, die aufgrund einer Infektion isoliert sind.
„Mit der Lockerung der Besucherregeln ab 30. Januar gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“, so André Naumann und Prof. Florian Löhe, die Vorstände des Klinikums Landshut. „Auch beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Mobilität möchten wir durch die neue Regelung und der Möglichkeit einer zweiten Besuchs- beziehungsweise Begleitperson den Besuch der Angehörigen im Krankenhaus erleichtern“, erklärt Jakob Fuchs, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender der LAKUMED Kliniken.
In besonders gelagerten Fällen, beispielsweise zur Begleitung Sterbender, sind in Absprache mit der jeweiligen Station Ausnahmen möglich. Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Zutritts-Regeln finden Sie unter www.kinderkrankenhaus-landshut.de, www.klinikum-landshut.de und www.lakumed.de.