Maskenpflicht im Landratsamt Landshut entfällt – Tragen aber empfohlen
(ra) Im Landratsamt Landshut und in den Liegenschaften des Landkreises (wie Kfz-Zulassungsstellen) entfällt ab Montag, 2. Mai für Besucher die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen. Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der sinkenden Corona-Infektionszahlen laut Aussage eines Landratsamtssprechers „angemessen und möglich geworden“. Das Tragen einer Maske werde allerdings weiter empfohlen.
Zur Besucherlenkung im Landratsamt und den anderen Dienststellen hält der Landkreis zunächst grundsätzlich an der Maßgabe fest, dass Parteiverkehr nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung möglich ist. Der vom Landkreis beauftragte Sicherheitsdienst kontrolliert im Landratsamt Landshut und im Jugendamt (Altdorf) weiterhin, ob eine solche Terminvereinbarung vorliegt. Lediglich in den Kfz-Zulassungsstellen Ergolding und Rottenburg ist keine Terminvereinbarung notwendig. (In den Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises ist die Maskenpflicht bereits seit Mittwoch dieser Woche aufgehoben worden.)