Auto-Politur mitten im Wohngebiet?
(ra) Zwei Eigentümer von Grundstücken in Geiselhöring dürfen sich Hoffnung machen, dass der dort jeweils geltende Bebauungsplan in ihrem Sinne geändert wird: Einer will seine Garage gewerblich nutzen für die Aufbereitung von Autos, der andere will ein Wohnhaus errichten. In beiden Fällen stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstagabend mehrheitlich dafür, das entsprechende Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für die jeweiligen Grundstücke einzuleiten.
Ein Anwohner der Matthäus-Günther-Straße würde seine Garage gerne nutzen, um dort Autos zu säubern und zu polieren. Im Bebauungsplan für diesen Bereich ist eine solche gewerbliche Nutzung jedoch untersagt, auch als Ausnahme. Der Grundstückseigentümer hat nun jedoch einen Antrag gestellt, dass der Bebauungsplan speziell für sein Grundstück dahingehend geändert wird, dass eine gewerbliche Nutzung ausnahmsweise doch erlaubt wird.
Einige Stadträte sahen den Antrag skeptisch und befürchten Folge-Gewerbeanträge weiterer Bürger. Andere Räte hatten Bedenken wegen möglichen Lärms: „Da laufen sicher stundenlang Maschinen, das sehe ich in einem Wohngebiet kritisch“, bemängelte etwa Stadtrat Franz Stierstorfer. Bürgermeister Herbert Lichtinger informierte, dass der Antragsteller die Auto-Aufbereitung nur im Nebenberuf ausüben wolle, dass die Garage während des Betriebs geschlossen bleibe und die Dämmwerte eingehalten würden.
Schließlich fasste der Stadtrat mit 11:4 Stimmen den notwendigen Aufstellungsbeschluss, um die Änderung des Bebauungsplans in die Wege zu leiten. Die nächsten Schritte sind die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung. Bei diesem Prozedere können dann auch Anliegen der Anwohner eingebracht und gegebenenfalls berücksichtigt werden. Die Kosten für das gesamte Verfahren muss der Antragsteller zahlen.
Wohnbebauung ermöglichen
Das gilt genauso für den Eigentümer des Grundstücks an der Rosa-Sucher-Straße/Ecke Hans-Carossa-Straße. Auch er möchte den dort geltenden Bebauungsplan ändern lassen, um auf seinem Grund und Boden eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Derzeit liegt die Fläche nämlich außerhalb der Baugrenzen, was eine Wohnbebauung laut Landratsamt Straubing-Bogen verhindert.
Die Stadträte waren sich zunächst uneins darüber, ob im Fall des Falles ein Bungalow mit ausgebautem Dachgeschoss, wie an der Hans-Carossa-Straße vorherrschend, oder, unter dem Gesichtspunkt des Flächenverbrauchs, ein einstöckiges Haus erlaubt werden sollte. Mit 8:7 Stimmen votierten die Räte zunächst für die Stockhaus-Variante und dann mit 9:6 Stimmen für den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans. Auch hier folgt nun die Einbindung der Behörden sowie der Öffentlichkeit.
Glatte 15:0 Stimmen gab es für den Antrag des SV Wacker Wallkofen, dass die Stadt Geiselhöring den Umbau der Flutlichtanlage des Fußballvereins auf moderne LED-Technik bezuschusst, wie es die städtische Sportförderrichtlinie vorsieht. Der Verein darf dafür mit einer Kommunalförderung von voraussichtlich rund 2600 Euro rechnen.