Schuleingangs-Untersuchung einmal ganz anders
(ra) Die Corona-Pandemie bringt ganz viel durcheinander – und führt auch zu spürbaren Änderungen bei den eigentlichen obligatorischen Untersuchungen für die Mädchen und Buben, die im Herbst 2022 zu Schulkindern werden. Wegen der Pandemie können die Schuleingangs-Untersuchungen nicht wie gewohnt am Gesundheitsamt (Landratsamt Landshut) durchgeführt werden. Das berichtete am Montag ein Sprecher des Landratsamtes.

Für die künftigen ABC-Schützen des Schuljahres 2022/2023 gilt stattdessen, dass eine schriftliche Daten-Abfrage erfolgt, zum Beispiel über ihren Impf-Status und zur Frage, ob alle notwendigen Vorsorge-Untersuchungen vorgenommen worden sind. Fehlt die U9-Vorsorge-Untersuchung, muss eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt am Landratsamt Landshut stattfinden. Darauf weist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts hin.
Die Eltern und Personensorge-Berechtigten erhalten hierzu Post vom Gesundheitsamt – persönliche Anschreiben mit den genauen Einzelheiten zum Ablauf der Daten-Abfrage. Auf ausdrücklichen Wunsch von Eltern oder Personensorge-Berechtigten kann, abweichend von der pandemie-bedingten Regel, eine Schuleingangs-Untersuchung oder eine schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Nach Durchsicht der Unterlagen werden die für die ABC-Schützen erforderlichen Bescheinigungen ausgestellt und per Post zurückgeschickt. Diese Bescheinigungen müssen bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden, spätestens jedoch bis zum ersten Schultag im September 2022. Bei Kindern, die vom Schulbesuch für das Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt werden, müssen die Bescheinigungen bis zur Schuleinschreibung im nächsten Jahr aufbewahrt und dann abgegeben werden.
Für Rückfragen steht der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut zur Verfügung: E-Mail KinderundJugendaerztl.Dienst@landkreis-landshut.de, Telefon (0871) 408-1715, 408-1713, 408-1712, 408-1711 und 408-5120.