24. Oktober 2024
Straubing

Gartenstraße in Straubing wird zur Fahrradstraße

(ra) Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Ordnungsausschusses ein Maßnahmenpaket zur Radverkehrsförderung in Straubing verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die verkehrsrechtliche Ausweisung der Gartenstraße in eine Fahrradstraße. Nun, ein Jahr später – am Mittwoch und Donnerstag – fanden in der Gartenstraße die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten statt. Jetzt ist die Gartenstraße offiziell verkehrsrechtlich als Fahrradstraße ausgewiesen. 

Gartenstraße – Foto: Stadt Straubing

Die Gartenstraße ist nach Ansicht der Stadt Straubing zum einen eine wichtige Radverkehrsachse und zum anderen zeichnet sie sich aufgrund ihrer Lage zwischen den Parkanlagen als eine der wichtigsten Freizeitachsen in Straubing aus. Daher werde diese auch von vielen Joggern, Spazier- und Gassigängern genutzt.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße dürfen nunmehr lediglich Anlieger der Gartenstraße und von Frauenbrünnl mit einem Kraftfahrzeug in die Gartenstraße einfahren. Der Durchgangsverkehr ist damit ausgeschlossen, diese Verkehrsreduktion kommt sowohl den Radfahrern und Fußgängern als auch den Anliegern selbst zugute. Als Anlieger gelten beispielsweise Anwohner und deren Besucher, Vereinsmitglieder der dort ansässigen Vereine, Besitzer eines dort gelegenen Kleingartens, Busse und Anruf-Sammeltaxis der Stadtwerke, die Post sowie Lieferdienste.

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Bei einer Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang. Radfahrern ist es damit ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Ein Überholen von Radfahrern ist nur möglich, soweit dabei Tempo 30 und ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden können. Dies gilt auch beim Überholen von Spaziergängern oder Joggern.

Eine Fahrradstraße ist eine Vorfahrtsstraße. Einmündende Straßen, wie etwa der Hasen- oder Bärenweg, müssen dem Verkehr auf der Gartenstraße Vorfahrt gewähren. Da dies auch in der Vergangenheit so ausgeschildert war, ändert sich hinsichtlich der Vorfahrtsregelung nichts. An den Kreuzungsbereichen wurden zusätzliche Markierungen angebracht, um – über die vorhandene Beschilderung hinaus – verstärkt auf die Vorfahrtsregelungen, den Radverkehr und die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen.