Eingeschränkter Schulbetrieb auch in der kommenden Woche
(ra) Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für Freitag (0 Uhr) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 210,7 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Woche vom 26. April bis einschließlich 2. Mai für den Landkreis Straubing-Bogen:
Schulbetrieb
Es findet statt
- in Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, findet Wechselunterricht statt.
- an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
Hierfür haben die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ausnahmen bekanntmachen. Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen die vorstehenden Regelungen mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 19. bis 25. April geschlossen.
Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.