Landkreis LandshutLandshut

Herber Rückschlag für den Impffortschritt in Landshut

(ra) Etwa 2.000 statt bisher rund 5.000 Impfdosen: Die angekündigten Impfstoff-Lieferungen für die kommende Woche haben im Impfzentrum Landshut für Bestürzung gesorgt. Ein Grund für die Kürzung um mehr als die Hälfte des bisherigen Lieferumfangs wurde nicht genannt. Die Impfstoffbeschaffung und -zuteilung erfolgt nach wie vor zentral über Bund und Freistaat. 

„Das Impfzentrum im Landkreis Landshut wird sich wohl in der kommenden Woche auf die Durchführung von Zweitimpfungen beschränken müssen, damit der Betrieb des Impfbusses sowie die bereits terminierten Einsätze der mobilen Impfteams stattfinden können“, heißt es am Donnerstag aus dem Landratsamt. 

Dabei hatte die Impfkampagne im Landkreis Landshut Fahrt aufgenommen: 700 Impfungen täglich wurden durchschnittlich im Impfzentrum, Impfbus und durch die mobilen Teams vorgenommen, sodass bislang über 43.500 Impfdosen verimpft werden konnten: Rund 33 000 Personen haben bereits eine Impfung erhalten, zirka 10.500 besitzen den vollen Impfschutz. Nicht mit eingerechnet sind die Impfungen, die innerhalb der Krankenhäuser und durch niedergelassene Ärzte durchgeführt wurden.

Die Impfungen innerhalb der zweiten Priorisierungsgruppe sind bereits weit fortgeschritten, auch die dritte Gruppe ist bereits in vollem Gange. Eigentlich wäre auch angedacht gewesen, die Kapazitäten im Impfbus weiter auszubauen und auch mobile Impfwillige aus anderen Impfgebieten ins Impfzentrum nach Kumhausen einzuladen, um so den Impffortschritt gleichmäßig im gesamten Landkreis vorantreiben zu können. Diese Planungen müssen angesichts der angekündigten Impfstoff-Liefermengen (vorerst) auf Eis gelegt werden.

Da das Impfzentrum im Landkreis Landshut seine Bestände des Impfstoffes von AstraZeneca (abgesehen von Zweitimpfungen) an die Hausärzte der Region abgegeben hat, sind keine „offenen Impfungen“ in diesem Zusammenhang angedacht. 

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Aus gegebenem Anlass wiesen Stadt und Landkreis Landshut nochmals darauf hin, dass auch Personen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft wurden und/oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können, die geltende Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln beachten müssen. Ausnahmen für Geimpfte und/oder negativ Getestete sind derzeit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Verstöße gegen die Regelungen können daher auch diesen Personen gegenüber mit Bußgeldern geahndet werden.