Ab Montag: Lockerungen in der Stadt Straubing
(ra) Zahlreiche der Bestimmungen in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz. Für Straubing wurde am Sonntag, 0 Uhr ein Wert von 71,1 gemeldet – fällt also unter die Regelungen, die an eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 geknüpft sind. Diese umfassen insbesondere folgende Bestimmungen:
- Privat treffen dürfen sich bis zu maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mit gerechnet.
- In der Kindertagesbetreuung bleibt es grundsätzlich beim eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen. Weitergehende Informationen sind bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung einzuholen. Für die Schulen sind inzidenzabhängige Änderungen erst ab 15. März vorgesehen.
- Buchläden, Archive und Bibliotheken dürfen grundsätzlich wieder öffnen. Der Straubinger Tiergarten bleibt zunächst noch geschlossen. Aktuell wird dort geprüft, wie die für eine Öffnung notwendigen Maßnahmen (Dokumentation, Voranmeldung, etc.) umgesetzt werden können.
- Kontaktfreier Sport im Außenbereich kann mit bis zu maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis 20 Personen ausgeübt werden.
- In den bisher nicht geöffneten Geschäften des Einzelhandels ist ein Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung („Click & meet“) möglich. Der Einkauf wird auf eine feste Zeit begrenzt, zudem müssen die Kundendaten erfasst werden. Die Zahl der zeitgleich zugelassenen Kunden ist von der Größe des Geschäfts abhängig.
- Zunächst unverändert weiter gelten die Regelungen zur erweiterten Maskenpflicht und zum Alkoholkonsumverbot in Teilen der Innenstadt sowie zu den Zutrittsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeheime. Die hierzu ergangenen Allgemeinverfügungen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 16/2021 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.
Änderungen der ab Montag geltenden Regelungen sind möglich, wenn der Inzidenzwert von 50 stabil unterschritten oder ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird. Die sich dann ergebenden Neuerungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.