Arbeitsbescheinigung für Grenzgänger jetzt beantragen
(ra) Seit Sonntag gelten an der deutsch-österreichischen und an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland. Grenzgänger, die darüber hinaus in systemrelevanten oder mittelbar systemrelevanten Bereichen tätig sind, benötigen für die Einreise ab Mittwoch neben dem Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests auch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Verschärfte Einreiseregeln gelten Grenzgängern folgender drei Kategorien:
- Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Personal im Gütertransport und sonstiges erforderliches Transportpersonal (u.a. Post-, Fracht- oder Leertransporte sowie Rückführung von Luftfahrzeugen, Schiffen und Crews)
- Gesundheitspersonal (Ärzte und Kranken- sowie Altenpfleger) sowie notwendiges Begleitpersonal für Ambulanzflüge und Flüge zum Transport von Transplantationsorganen
Diese Personen benötigen für die Einreise den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests sowie eine Arbeitgeberbescheinigung.
Grenzgänger, die darüber hinaus in systemrelevanten oder mittelbar systemrelevanten Bereichen tätig sind, benötigen für die Einreise ab Mittwoch neben dem Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests auch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Eine Liste der Branchen, die als systemrelevant eingestuft sind, ist auf den Corona-Sonderseiten der Stadt Straubing unter www.coronainfo-straubing.de/unterstuetzung/index.html veröffentlicht.
Straubinger Betriebe, die eine entsprechende Einreisebescheinigung für ihre systemrelevanten Arbeitskräfte benötigen, sollen sich daher bis spätestens Dienstag, 16. Februar um 12.30 Uhr beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Straubing unter infektionsschutz@straubing.de oder Tel. 09421/944-62212 melden und die systemrelevanten Mitarbeiter und deren Tätigkeiten benennen. Nur für die in dieser Liste enthaltenen Betriebe kann gewährleistet werden, dass die für die Einreise erforderlichen Arbeitsbescheinigungen rechtzeitig zugestellt werden.