Übermittlung personenbezogener Daten kann widersprochen werden
(ra) Personen, die mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Straubing gemeldet sind, haben das Recht, gegen die Übermittlungen personenbezogener Daten gemäßt dem Bundesmeldegesetz (BMG) beim Meldeamt Straubing Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf bzw. bis zur Abmeldung des Wohnsitzes, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden.

Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.
Der gesamte Text dieser Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (3. Ausgabe vom 14.01.2021, auch online abrufbar unter www.straubing.de) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.
Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können auf der Webseite www.straubing.de unter dem Menüpunkt Online-Services – Formular-Service abgerufen werden. Das Einwohnermeldeamt Straubing steht zudem telefonisch unter der Rufnummer 944-60222 oder per E-Mail unter meldeamt@straubing.bayern für Fragen zur Verfügung.