Landratsamt für den Besucherverkehr bis 10. Januar geschlossen
(ra) Aufgrund des Lockdown und den Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung zum Dienstentfall an den Dienststellen in nicht systemrelevanten Bereichen ist auch das Landratsamt Straubing-Bogen mit all seinen Außenstellen von Montag, 21. Dezember bis zunächst Sonntag, 10. Januar für den Besucherverkehr geschlossen.
In dieser Zeit werden nur dringlichste Besucheranliegen bearbeitet, die einen Notfall darstellen und keinen Aufschub dulden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich. Dies gilt auch für die KFZ-Zulassung – auch dort werden in diesem Zeitraum ebenfalls nur dringendst notwendige Zulassungen bearbeitet. Besucher/innen ohne Termin werden nicht ins Amt gelassen.
Zweck der Regelung ist, den Präsenzdienst an den Behörden zu reduzieren, um das Ansteckungsrisiko für Besucher und Beschäftigte so gering wie möglich zu halten.
Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes erreichbar:
Ausländerbehörde 09421/973-242
Betreuungsstelle 09421/973-377
Führerscheinstelle 09421/973-109
Gesundheitsamt 09421/973-360
Heimaufsicht 09421/973-220
Jugendamt 09421/973-247
Jugendamt (Sozialdienst) 09421/973-138
Kfz-Zulassungsstelle 09421/973-580
Sozialamt 09421/973-137
Veterinäramt 09421/973-168
Kontakte finden sich auch auf der Webseite des Landkreises (www.landkreis-straubing-bogen.de)
Der Dienstbetrieb wird im Rahmen der Funktionsfähigkeit der Behörde aufrechterhalten, es ist in nicht systemrelevanten Bereichen aber mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Auch das Gesundheitsamt ist für den Besucherverkehr geschlossen, der Dienstbetrieb läuft dort aber auch an den Wochenenden und Feiertagen wie zuletzt üblich weiter.
In dieser Woche läuft der Dienstbetrieb am Landratsamt noch normal. Es wird aber dringend gebeten, persönliche Vorsprachen auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Wenn möglich, sollte man auf alternativen Wegen in Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeiten treten (E-Mail, Telefon). In dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachbearbeiter/in kann das Landratsamt betreten werden, allerdings nur unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften (Maske, Abstand). Maskenpflicht gilt auch bei Wartezeiten vor dem Gebäude.